... Grenzwerte für Leitungswasser hält Professor Berthold Koletzko, einer der führenden Experten für Kinderheilkunde, für vollkommen ausreichend, um damit Babynahrung anzurühren. Nur wenn etwa der gesetzliche Nitrathöchstwert von 50 Milligramm pro Liter überschritten werde, sollen Eltern – „vorsorglich“, wie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin schreibt – auf das spezielle Mineralwasser zur Zubereitung von Säuglingsnahrung zurückgreifen.
Denn aus Nitrat kann Nitrit entstehen – und zwar sowohl in der Babyspeise selbst als auch im Verdauungstrakt des Säuglings. In der Folge kann es zur sogenannten Blausucht kommen: Der kleine Körper wird über das Blut nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Grund zur Sorge vor zu hohen Nitratwerten im Leitungswasser besteht allerdings nicht. Ist das Grundwasser zu stark verunreinigt, müssen die Wasserversorger das Trinkwasser aufbereiten und für die Einhaltung der Grenzwerte sorgen. Ein Blick auf veröffentlichte Messwerte von 25 kommunalen Versorgern zwischen Greifswald und Lörrach zeigt: Es ist alles im grünen Bereich.
Wasser mit Abbauprodukten von Pestiziden „ursprünglich rein“?
Es sei sehr unwahrscheinlich, dass der Grenzwert im Trinkwasser überschritten wird, sagt Astrid Hackenesch-Rump von den Berliner Wasserbetrieben, dem größten konzernunabhängigen Wasserversorger in Deutschland. Die Qualität sei flächendeckend hoch. Sollte doch einmal etwas schiefgehen, schlage das zuständige Wasserwerk Alarm. Dazu sind die Wasserversorger aber auch gesetzlich verpflichtet.
Anders als Trinkwasser dürfen die Produzenten natürliches Mineralwasser kaum behandeln. Es wird immer aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen und direkt am Quellort in Flaschen gefüllt. Letztlich ist Mineralwasser Regenwasser, das über lange Zeit durch kleine Risse und Spalten im Erdboden in die Tiefe gesickert ist und das verschiedene Gesteinsschichten und Mikroorganismen dabei gereinigt und mit Mineralstoffen angereichert haben. Seine Qualität regelt die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung. Danach muss na türliches Mineralwasser „von ursprünglicher Reinheit“ sein und „Mineralien, Spurenelemente oder sonstige für die Ernährung zuträgliche Bestandteile enthalten“. Außerdem dürfen es Anbieter nur dann verkaufen, wenn es amtlich geprüft und anerkannt ist. Mineralwasser, das zur Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt ist, muss dabei besonders strenge Grenzwerte einhalten.
Keime vermehren sich in einmal geöffneten Flaschen fix. Das spricht für Leitungswasser.
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Mit der „Reinheit“ ist das allerdings so eine Sache. „Natürliches Mineralwasser“ muss nicht gänzlich rein sein – solange der Verbraucher keinen Schaden nimmt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Juni 2013 entschieden. Ein Sprudel darf demnach Abbauprodukte von Pestiziden enthalten. Damit kassierten die Richter eine Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, das fünf Mineralquellen schließen wollte. Grund: Abbauprodukte von Spritzgiften – sogenannten Pestizidmetaboliten – im Mineralwasser. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte anders: Der Orientierungswert von 0,05 Mikrogramm pro Liter dürfe nur für die Ursprungssubstanzen – nicht für deren Metaboliten – herangezogen werden. Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg musste sich widerwillig fügen.
ÖKO-TEST ist in dieser Hinsicht strenger. Wer für teues Geld Mineralwasser kauft, das die Firmen als „natürlich rein“ bewerben, und es seinem Baby geben möchte, der darf hohe Erwartungen haben. Wir haben 21 Wässer in die Labore geschickt und nach strengen Kriterien prüfen lassen.
Das Testergebnis
■Rein bis reingefallen. Fast drei Viertel der von uns getesteten Wässer sind für Säuglingsnahrung bestens geeignet. Immerhin mehr als die Hälfte schneidet mit „sehr gut“ ab. Bei sechs getesteten stillen Mineralwässern ziehen wir Punkte ab, da uns der Inhalt nicht überzeugt. Der Grund dafür: Pestizidmetaboliten, Schwer- und Halbmetall, Keime sowie Radionuklide im Wasser.
■Ursprünglich ein Pestizid. Natürliches Mineralwasser soll von „ursprünglicher Reinheit“ sein. Aus unserer Sicht ist das beim 1000 Wasser Naturelle nicht der Fall. Wir haben den Pestizidabbaustoff Metazachlor-Ethansulfonsäure gefunden. Die gemessene Menge im 1000 Wasser Naturelle übersteigt den Orientierungswert in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Zulassung von Mineralbrunnen. Der Stoff ist zwar als „nicht relevant“ eingestuft und der gemessene Wert ist gesundheitlich nicht bedenklich. Trotzdem werten wir das stille Wasser ab. Schließlich wirbt der Anbieter von 1000 Wasser mit seiner Natürlichkeit.
■Erhöhte Strahlendosis. Für das Mont Roucous Ohne Kohlensäure hat das beauftragte Labor aus den gemessenen Werten eine jährliche Strahlendosis errechnet, der ein Säugling unserer Ansicht nach nicht ausgesetzt sein sollte. Wir werten nach den im Vergleich zur Mineralwasserverordnung strengeren Referenzwerten für Leitungswasser ab.
■Elementar. Entgegen früherer Tests haben wir nur wenige bedenkliche Elemente gefunden. Zweimal – im Celtic Naturell und im Volvic – fand das beauftragte Labor Arsen. Das Halbmetall kann bereits in geringen Dosen Haut-, Lungen- und Harnwegstumore auslösen. Im Evian, wie Volvic eine Marke des Danone-Konzerns, steckt Uran. Der Stoff kann insbesondere bei Kindern zu Nieren-, Lungen- und Leberschäden führen. Alle drei Wässer halten zwar die Grenzwerte ein, die für zur Herstellung von Säuglingsnahrung geeignetes Wasser gelten. Wir werten aber schon ab, wenn die gemessenen Gehalte mehr als die Hälfte der Grenzwerte betragen.
■Erhöhte Keimzahl. Bei der Abfüllung muss Mineralwasser nahezu keimfrei sein. Mit der Zeit aber können sich Keime im Wasser vermehren. Das ist bei „normalem“ erlaubt, nicht aber bei Mineralwasser für Säuglingsnahrung. Bis zum Verkauf müssen diese Wässer strenge Grenzwerte einhalten. Das schafft das Hornberger Lebensquell Naturelle nicht.
■Wunsch und Wirklichkeit. Um als Mineralwasser auch zur Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet zu sein, muss die Mineralisierung besonderen Anforderungen standhalten. Das schaffen alle Wässer im Test. Beim Überprüfen der aufgedruckten Mineraliengehalte auf den Etiketten fanden wir aber teils deutliche Abweichungen. Eine Beeinträchtigung der Wasserqualität bedeutet das nicht.
■Bei der Verpackung nichts Neues. Das neue Verpackungsgesetz bleibt ein zahnloser Tiger. Einwegabfüller haben keinerlei Sanktionen zu befürchten, wenn sie ihre Getränke in Wegwerffl aschen verkaufen. Dabei sind Glas-Mehrwegfl aschen und PET-Mehrwegfl aschen wesentlich umweltfreudlicher. PET-Einweg, PET-Cycle und Glas-Einweg werten wir daher unter den Weiteren Mängeln ab.
■Bio, bio, bio. Drei der getesteten Wässer loben eine besondere Bio-Qualität aus. Sie halten bezüglich der von uns untersuchten Parameter ihre selbst auferlegten Grenzwerte ein. Diese sind teilweise strenger als die gesetzlichen.
Fett gedruckt sind Mängel.
Glossar: Erläuterungen zu den untersuchten Parametern fi nden Sie auf Seite 222.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Deckeldichtung.2) Weiterer Mangel: Der Sulfatwert liegt gemessen 25 Prozent niedriger als auf dem Etikett angegeben.3) Weiterer Mangel: Der Hydrogencarbonatwert liegt gemessen 81 Prozent höher als auf dem Etikett angegeben.4) Weiterer Mangel: Der Hydrogencarbonatwert liegt gemessen 33 Prozent höher als auf dem Etikett angegeben.5) Weiterer Mangel: Der Hydrogencarbonatwert liegt gemessen 55 Prozent höher als auf dem Etikett angegeben.6) Laut Anbieter waren im Rahmen der mikrobiologischen Kontrolle in chargengleichen Produkten keine erhöhten Keimzahlen nachweisbar. Zu den erhöhten Keimzahlen kann es auch im Handel gekommen sein, beispielsweise durch schlechte Lagerung oder unsachgemäßen Transport.7) Das Produkt ist von der „Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser“ als Bio-Mineralwasser ausgewiesen.8) Das Produkt ist von SGS Institut Fresenius als „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ ausgewiesen.9) Der Anbieter legte ÖKO-TEST ein eigenes Gutachten zum Pestizid-Metaboliten vor. Das darin getestete Wasser ist aber nicht chargengleich zur von uns untersuchten Probe. Im Anbietergutachten weist der Metabolit-Wert eine geringere Konzentration als in den Ergebnissen des von uns beauftragten Labors auf. Er liegt aber ebenfalls über unserer seit Jahren bei Mineralwasser angewendeten Abwertungsgrenze von 0,05 μg/l.
Legende: Produkte mit gleichem Gesamturteil sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Unter dem Testergebnis Inhaltsstoff e führen zur Abwertung um jeweils vier Noten: a) ein Gehalt an einem Pestizidmetaboliten über dem in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser geregelten Orientierungswert von 0,05 μg/l; b) Gesamtrichtdosis über dem für Trinkwasser festgelegten Höchstwert von 0,1 mSv/Jahr, bezogen auf einen Säugling unter einem Jahr (Berechnung unter Einbeziehung weiterer Radionuklide; in der Tabelle „erhöht“). Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) ein Arsengehalt von mehr als 2,5 bis 5 μg/l (mehr als 50 Prozent der laut Mineral- und Tafelwasserverordnung zulässigen Höchstmenge); b) ein Urangehalt von mehr als 1 bis 2 μg/l (mehr als 50 Prozent der laut Mineral- und Tafelwasserverordnung zulässigen Höchstmenge); c) eine Koloniezahl von mehr als 100 KBE/ml, ermittelt bei 20 °C und/oder von mehr als 20 KBE/ml ermittelt bei 37 °C. Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: die Abfüllung in PET-Einweg, PET-Cycle- oder Glas-Einweg-Flaschen. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Deklarationsmängel, wenn ein angegebener Mineralstoff gehalt nicht mit dem im Labor ermittelten Gehalt im Produkt übereinstimmt (unter Berücksichtigung einer Toleranz +/–20 Prozent bei Werten >20 mg/l); b) PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoff e. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „befriedigend“ oder „ausreichend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note.
Testmethoden und Anbieterverzeichnis fi nden Sie unterwww.oekotest.de → Suchen → „N1709“ eingeben.
Bereits veröff entlicht: ÖKO-TEST-Magazin 8/2017. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben, sofern sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder ÖKO-TEST neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt hat.
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