... vielfältig: Bei den ansteckenden Formen können Bakterien, Viren oder Pilze ins Auge eingedrungen sein. Die Übertragung erfolgt häufi g durch direkten Kontakt, etwa indem man sich mit verkeimten Händen an den Augen reibt.
Allergische Reaktionen auf Pollen, Hausstaub oder Make-up führen zur nicht ansteckenden Variante, ebenso Umweltreize wie blendendes Sonnenlicht, Staub und Chemikalien. Aber auch bestimmte Erkrankungen können mit einer Bindehautentzündung einhergehen: Schuppenfl echte, ein akuter Glaukomanfall (Grüner Star), Entzündungen der Hornhaut.
Aus diesen Gründen raten Augenärzte, jeden Verdacht auf eine Bindehautentzündung ärztlich abklären zu lassen. „Eine rotes Auge ist das einfachste und schwierigste Symptom zugleich“, erklärt Dr. Georg Eckert vom Berufsverband der Augenärzte Deutschlands. „Das Auge hat keine andere Möglichkeit sich zu wehren, wenn etwas nicht stimmt. Unbehandelt oder falsch behandelt, können Entzündungen zu Vernarbungen der Hornhaut des Auges führen, die die Sehfähigkeit einschränken“, warnt Eckert.
Ein rotes Auge ist das einfachste und schwierigste Symptom zugleich
Am häufi gsten verursachen äußere Reize wie Zugluft, Staub, Rauch oder gechlortes Wasser eine Bindehautentzündung. Dann ist dem Auge vor allem damit geholfen, die Ursachen abzustellen, zum Beispiel das Gebläse im Auto nicht mehr auf den Kopf zu richten. Im Normalfall ist eine solche einfache, nicht infektiöse Bindehautentzündung nach zwei bis fünf Tagen ausgestanden.
Stellt der Arzt jedoch eine bakterielle Infektion fest, wird er in Abhängigkeit vom Erreger spezielle Antibiotika verordnen, die lokal am Auge eingesetzt werden. Sind hingegen Viren die Auslöser, lassen sich lediglich die Symptome bekämpfen, beispielsweise mit künstlichen Tränen oder kalten Kompressen. Diese können auch bei einer allergischen Bindehautentzündung Erleichterung bringen.
ÖKO-TEST hat zwölf Mittel gegen nicht infektiöse Bindehautentzündungen und Augenreizungen eingekauft: elf Arzneimittel und ein Medizinprodukt. In allen Fällen handelt es sich um Tropfen, die in den Bindehautsack geträufelt werden. Unseren wissenschaftlichen Berater, Professor Manfred Schubert- Zsilavecz von der Uni Frankfurt, haben wir mit der Begutachtung der Präparate beauftragt.
Das Testergebnis
■ ... treibt Tränen in die Augen: Nur zwei Produkte erhalten ein „sehr gut“ oder „gut“. Die Hälfte aller getesteten Präparate fällt jedoch mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ glatt durch.
Die Daueranwendung der Weißmacher kann in einen langwierigen Teufelskreis führen
■ Zehn der elf Arzneimittel im Test enthalten als Wirkstoffe Alpha-Sympathomimetika (Xylometazolin, Tetryzolin, Tramazolin, Naphazolin und Phenylephrin). Diese Substanzen wirken gefäßverengend. Rötungen und Schwellungen gehen zurück – daher auch der Begriff „Weißmacher“ –, was wiederum das Reizund Fremdkörpergefühl verringert. Es handelt sich um eine rein symptomatische, belegte Wirkung, die fast unmittelbar nach der Anwendung eintritt.
Die Anwendungsdauer sollte maximal eine Woche nicht überschreiten, da die Bindehautentzündung sonst kein Ende nimmt. Der Grund: Wenn die gefäßverengende Wirkung nachlässt, reagiert der Organismus mit einer verstärkten Durchblutung der Bindehautgefäße, woraufhin nachgeträufelt wird und ein Teufelskreis entsteht. Im Beipackzettel von drei Präparaten vermissen wir entsprechend konkrete Angaben zur Anwendungsdauer, wofür wir eine Note abziehen. Aussagen wie „einige Tage“(Biciron Augentropfen, Flasche) sind uns zu unpräzise.
■ Ein Arzneimittel, dieSophtal-POS N Augentropfen, Flasche , enthält Salicylsäure. Diese kann zwar antientzündlich wirken, fraglich ist aber, ob mit einer wässrigen Zubereitung überhaupt ausreichende Wirkstoffkonzentrationen am Ort des Geschehens erreicht werden können oder die Lösung nicht vorher schon wieder ausgepült wird. Die uns vom Anbieter zugeschickte Studie reicht uns als Wirksamkeitsbeleg nicht aus.
Das Medizinprodukt im Test, dieOphtal Z Augentropfen, Flasche , enthalten Zinksulfat. Zinkionen wirken entzündungshemmend. Laut Gebrauchsinformation sollen die Tropfen Eiweiße binden und einen abdichtenden Schutzfi lm auf der Augenoberfl äche bilden. Aussagekräftige Studien, die einen Nutzen belegen, fehlen allerdings.
Es ist unverständlich, warum immer noch konservierte Augentropfen am Markt sind
■ Da hinter einer Augenreizung oder -rötung immer auch eine ernste Augenerkrankung stecken kann, sollte vor der Anwendung der Präparate auf alle Fälle immer ein Augenarzt befragt werden. Bei zwei Arzneimitteln und bei dem Medizinprodukt im Test fehlt ein entsprechender Hinweis in der Gebrauchsinformation. Bei einer speziellen Au - generkrankung, dem Engwinkelglaukom, dürfen Alpha- Sympathomimetika nicht angewendet werden, weil sie den Augeninnendruck weiter erhöhen können. Bei Herz- Kreislauf-Erkrankungen wie koronarer Herzkrankheit oder Bluthochdruck ist auf alle Fälle vor der Anwen- dung ein Arzt zu befragen, weil sich die gefäßverengende Wirkung negativ auf die Erkrankung auswirken kann. Entsprechende Hinweise sind in den Beipackzetteln aufgeführt. Auch die Altersbeschränkungen sind vorhanden: Tropfen mit dem Wirkstoff Xylometazolin dürfen nicht bei Kindern unter zwölf Jahren, die anderen Alpha-Sympathomimetika nicht bei Kleinkindern und Säuglingen angewendet werden. Hier besteht bei unsachgemäßer Anwendung die Gefahr von Atemstörungen.
■ Die Mehrzahl der Produkte im Test ist immer noch konserviert. Das ist zwar einerseits sinnvoll, um die Flüssigkeit auch nach Anbruch möglichst keimarm zu halten. Andererseits aber können alle Konservierungsstoffe den Augen mehr oder weniger stark zusetzen. Benzalkoniumchlorid kann Reizungen am Auge hervorrufen und die Hornhaut schädigen. Die halogenorganische Verbindung Chlorhexidin kann allergisierend wirken. Borsäure und Borate werden vor allem als Puffersubstanzen eingesetzt. Sie wirken nur schwach gegen Bakterien und Pilze. Andererseits handelt es sich um Zellgifte, die durch die Haut in den Körper dringen können. Die genannten Substanzen werden um zwei Noten abgewertet. Natriumedetat ist kein Konservierungsmittel im eigentlichen Sinne. Es wird häufi g in Kombination mit den erstgenannten Substanzen eingesetzt, um deren Wirkung zu unterstützen, indem es Metallionen bindet, die die Mikroben zum Wachsen benötigen. Da es unter Umständen Zellmembranen verändern kann, werten wir hier um eine Note ab. Die Verwendung von Konservierungsmitteln in Augentropfen gilt in den meisten Fällen als unnötig und überholt. Die Alternative sind konservierungsmittelfreie Produkte in Einzeldosisbehältnissen.
Einen Artikel uber Augenkrankheiten finden Sie unter www.oekotest.de (siehe auch Service Seite 190).
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: k. A. = keine Angabe Glossar: Erläuterungen zu den untersuchten Parametern finden Sie auf Seite 188.
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter wird in der neuen Gebrauchsinformation (Stand Mai 2010) die Anwendungsdauer auf „7 (-14) Tage“ beschränkt. 2) Auf Verpackungen aus Parallelimporten kann noch Boehringer Ingelheim als Anbieter aufgedruckt sein. 3) Auf Nachfrage gibt der Anbieter an, dass das Produkt Borsäure/Borate, nicht aber Chlorhexidin und Natriumedetat enthalte. Legende: Produkte mit gleichem Gesamturteil sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Abwertungen Arzneimittel: Unter dem Testergebnis Pharmakologische Begutachtung führt zur Abwertung um vier Noten: eine nicht ausreichend belegte Wirksamkeit. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) fehlender Hinweis, dass bei Augenreizungen oder -rötungen ein Arzt befragt werden sollte; b) bei Alpha- Sympathomimetika (Präparate mit den Wirkstoffen Xylometazolin, Tramazolin, Tetryzolin, Naphazolin, Phenylephrin) eine nicht eindeutig genug begrenzte Anwendungsdauer auf maximal eine Woche. Unter dem Testergebnis Hilfsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) Benzalkoniumchlorid; b) Chlorhexidin; c) Borsäure/Borate. Zur Abwertung um eine Note führt: Natriumedetat. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Pharmakologische Begutachtung und dem Testergebnis Hilfsstoffe. Es kann nicht besser sein als das schlechteste Einzelergebnis.
Abwertungen Medizinprodukte: Unter dem Testergebnis Maßgebliche Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um vier Noten: ein nicht ausreichend belegter Nutzen. Zur Abwertung um eine Note führt: fehlender Hinweis, dass bei Augenreizungen oder -rötungen ein Arzt befragt werden sollte. Unter dem Testergebnis Weitere Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um drei Noten: eine unzureichende Deklaration der Inhaltsstoffe (hier: fehlende Angaben zu weiteren Konservierungsund sonstigen Inhaltsstoffen). Zur Abwertung um zwei Noten führt: Benzalkoniumchlorid. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Maßgebliche Inhaltsstoffe und dem Testergebnis Weitere Inhaltsstoffe. Es kann nicht besser sein als das schlechteste Einzelergebnis. Testmethoden: PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe: Röntgenfluoreszenzanalyse. Steht bei Analyseergebnissen „nein“, bedeutet das „unterhalb der Nachweisgrenze“ der jeweiligen Testmethode. Einkauf der Testprodukte: Juli/Oktober 2010. Preisberechnung basiert auf kleinstem Produktangebot. Anbieterverzeichnis: siehe www.oekotest.de
Tests und deren Ergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlages dürfen keine Nachdrucke, Kopien, Mikrofilme oder Einspielungen in elektronische Medien angefertigt und/oder verbreitet werden.