... genießen. Wenn nur die ständigen Beitragssteigerungen nicht wären. Fast alle Privatpatienten bekommen einmal im Jahr unerfreuliche Post von ihrer Versicherung – die Ankündigung der nächsten Beitragserhöhung. Im Schnitt, so das Analysehaus Morgen & Morgen erhöhen sich die Beiträge bei den Männern um 5,67 Prozent und bei den Frauen um 4,29 Prozent. Das gilt zumindest für die Jahre 2010 und 2011. Es gibt aber auch Versicherer, die weit kräftiger in die Taschen der Kunden langen. „Im extremen Einzelfall kann die Beitragssteigerung auch schon mal 12,7 Prozent pro Jahr betragen“, rechnet Martin Zohar, Aktuar und Geschäftsführer von Morgen & Morgen vor.
Besonders hart treffen solche Steigerungen ältere Versicherte, bei denen die Beiträge ohnehin stärker ansteigen. Als Grund dafür verweisen die Versicherer vor allem auf steigende Gesundheitskosten und die zunehmende Lebenserwartung der Kunden. Diese Argumente kennt man auch von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Doch während die Kunden dort einen festgelegten Prozentsatz ihres Einkommens an die Kasse zahlen (derzeit 15,5 Prozent inklusive Arbeitgeberzuschuss), hängen die Prämien bei den privaten Policen vor allem vom Eintrittsalter, dem Umfang des Versicherungsschutzes und dem Gesundheitszustand des Versicherten ab. „Eine Obergrenze für Beitragserhöhungen gibt es daher nicht“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV).
Steigende Beiträge treffen Ältere am stärksten
Vor allem Ältere und Rentner ächzen daher häufig unter der sich im Laufe der Jahre drastisch verteuernden Beitragslast. Während sie als junge Kunden einst deutlich weniger zahlen mussten als GKV-Versicherte, sind ihre Beiträge im Alter oft regelrecht explodiert. Thorsten Rudnik sind sogar Fälle von Versicherten bekannt, deren Prämien sich innerhalb von sechs Jahren glatt verdoppelt haben. Doch 600 bis 800 Euro Monatsbeitrag können Ruheständler oft kaum noch verkraften. „Viele Versicherte sind verzweifelt, sie sagen uns: Das kann doch nicht sein“, berichtet Rudnik.
Das Problem: Während Kassenpatienten nach einer Beitragserhöhung problemlos zur Konkurrenz abwandern können, sind Privatpatienten meist die Hände gebunden. Vor allem langjährig Versicherte, die sich vor 2009 für die PKV entschieden haben, können den Großteil ihrer Altersrückstellungen, die sie im Laufe der Jahre angespart haben, bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht mitnehmen. Sie müssten also auf mehrere Zehntausend Euro verzichten, mit denen die Beitragsexplosionen im Alter zumindest abgefedert werden sollen. Das lohnt selten (siehe Kompakt Wechselrecht). Zudem müssen sich Wechselwillige beim neuen Versicherer erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Versicherten mit Vorerkrankungen drohen dann Risikozuschläge oder gar eine Ablehnung. Kurz: Die meisten sind an ihren jeweiligen Versicherer gefesselt. Entweder der Anbieterwechsel funktioniert nicht, weil der Kunde schon kleinere Wehwehchen hat, oder er wird zum Verlustgeschäft.
Dennoch müssen altgediente Privatkunden steigende Beiträge nicht einfach tatenlos hinnehmen. Sie kön-nen ihre Beitragslast auch bei ihrer derzeitigen Kasse optimieren – indem sie entweder auf einen Paralleltarif ihres Versicherers umsteigen oder einen höheren Selbstbehalt vereinbaren. Viele private Kassen bringen regelmäßig neue, weit günstiger kalkulierte Vollkostentarife auf den Markt, um für Neukunden attraktiv zu bleiben. Diese Chance können Altkunden nutzen. „Solange der neue Tarif nicht mehr Leistungen als der alte bietet, können sie umsatteln und dabei auch ihre Altersrückstellungen erhalten“, weiß Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sogar Mehrleistungen sind kein Hinderungsgrund, auch wenn einige Kassen so argumentieren. „Da darf man sich nicht beirren lassen“, rät Gerd Güssler, Geschäftsführer des Freiburger Marktbeobachters www.KVpro.de und ergänzt: „Mehrleistungen im neuen Tarif kann man ausschließen und trotzdem umsteigen. Das ist im Gesetz garantiert.“
Erste-Klasse-Schutz zu bezahlbaren Preisen ist möglich, aber nur wenn Privatpatienten selbst aktiv werden.
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Versicherer machen den Tarifwechsel nicht leicht
Auf dem Silbertablett werden attraktive Wechselmöglichkeiten den Kunden allerdings höchst selten präsentiert. Zwar haben alle Kunden sogar ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf, in einen günstigeren Tarif ihrer Gesellschaft zu wechseln, wann immer sie möchten. Und das sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne dabei ihre Alterungsrückstellungen zu verlieren. In der Praxis müssen sie sich aber selbst darum kümmern, bei ihrem Versicherer das Beste für sich herauszuholen. Denn die privaten Krankenversicherungen haben kein Interesse daran, dass alte und womöglich kranke Bestandskunden – also schlechte Risiken – in junge, kostengünstige Tarife gehen. Schließlich verliert der Versicherer mit jedem Euro weniger Beitrag nicht nur bares Geld. Vielmehr hat eine Massenflucht aus teuren Alttarifen auch zur Folge, dass die Beiträge der bislang günstigen Neukundentarife mittelfristig ebenfalls explodieren.
Wer mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis seines Tarifs unzufrieden ist, muss daher selbst aktiv werden und von seinem Versicherer ein Umstellungsangebot fordern. „Dabei braucht er aber meist auch eine gehörige Portion Hartnäckigkeit sowie Durchhalteund Durchsetzungsvermögen. Denn nicht jeder Versicherer ist gleich willig“, weiß KVpro-Chef Güssler. „Es wird ganz gewaltig gemauert“, beobachtet auch Hajo Köster vom Bund der Versicherten. So würden manche Versicherer auf Anfrage behaupten, dass keine Sparmöglichkeit bestehe. Oft laufe auch die Bearbeitung extrem schleppend. Manche Auskünfte seien sogar schlicht falsch, zum Beispiel die Information, chronisch Kranke könnten gar nicht wechseln. Beliebt sei es auch, anstelle des Tarifwechsels eine Erhöhung des Selbstbehalts vorzuschlagen und den Beitrag dadurch etwas zu senken. Doch das ist meist die schlechtere Alternative. Denn dabei verlagert der Versicherer nur mehr Risiko auf den Kunden.
Das verraten die Anbieter aber selten, obwohl sie bei Anfragen eigentlich nicht nur zu Auskünften, sondern auch zur Beratung verpflichtet sind. Dirk Lullies, Pressereferent des Verbands der privaten Krankenversicherungen, beteuert zwar, dass alle Versicherer die gesetzlichen Vorgaben verantwortungsbewusst umsetzen. Wie das in der Praxis aussieht, verraten jedoch zahlreiche Leserzuschriften: Der Versicherte bekommt auf seine Anfrage zwar bis zu zehn verschiedene Umstellungsvarianten serviert. Doch niemand erklärt, was sie jeweils konkret bedeuten und welche Variante die optimale Lösung ist. Auch Vermittler und Makler helfen selten. Das dürfte vor allem finanzielle Gründe haben: Sie verdienen an einem Tarifwechsel nichts. An Provisionen von bis zu 12 Monatsbeiträgen kommen sie nur, wenn ihre Kunden einen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen. So bleibt Betroffenen nur der Gang zu einer Verbraucherzentrale oder einem der schätzungsweise 50 bis 100 Honorarberater, die es bundesweit gibt und die Privatversicherten auch helfen, bestehende Verträge zu optimieren.
ÖKO-TEST wollte aber erst einmal genau wissen, wie viel Sparpotenzial ein Tarifwechsel oder die Umstellung auf höheren Selbstbehalt bietet und hat anhand hypothetischer Beispielsfälle für einen 55-jährigen Mann und eine gleichaltrige Frau ausgerechnet, wie viel Monatsbeitrag sich sparen lässt. Dafür wurden 83 Tarifkombinationen von 20 marktführenden privaten Versicherern ausgewählt. In allen Beispielen ist unterstellt, dass der Kunde der jeweiligen Versicherung schon seit 16 Jahren die Treue hält. Doch Vorsicht: Das Sparpotenzial in den Musterfällen lässt sich nicht 1:1 auf reale Kunden übertragen, die in den genannten Tarifen versichert sind. In der Praxis hängt sowohl die Höhe der gebildeten Altersrückstellung als auch das Sparpotenzial ausschließlich vom individuellen Versicherungsverlauf ab. Deshalb können die Testergebnisse nur als Beispiel dafür dienen, wie viel Beitragsreduktion möglich und was beim Wechsel alles zu beachten ist. Hier finden Sie die Tarifwechseltabelle für Männer. Die Ergebnisse für Frauen und unseres Tests der Erhöhung des Selbstbehalts bekommen Sie im Internet unter www.oekotest.de
Das Testergebnis
■ Bei der Axa pro Monat 300 Euro sparen: Das größte Sparpotenzial lässt sich meist bei einem Tarifwechsel erzielen. Unser männlicher Musterkunde könnte zum Beispiel jeden Monat bis zu 301 Euro sparen, wenn er bei der Axa aus dem Bausteintarif 140-N, 342-N, ZPRO auf den Kompakttarif EL-N, KG2-N umsteigt. Mit diesem Wechsel spart er jedoch nicht nur Beiträge, sondern reduziert auch seinen Versicherungsschutz. Denn im Kompakttarif werden weder Psychotherapie-noch Heilpraktikerleistungen übernommen. Darüber hinaus sind die Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 60 Prozent reduziert. Das volle Facharzthonorar übernimmt der Versicherer nur, wenn vorab immer erst der Hausarzt aufgesucht wird (Primärarztprinzip).
■ Bei der Allianz deutlich weniger bezahlen: Auch bei der Allianz kann unser 55-jähriger Musterfall mit 277 Euro weniger Monatsbeitrag kräftig sparen, wenn er aus dem geschlossenen Alttarif 703,720,741 auf den neuen Aktimed Plus 90 P umsteigt. Allerdings ist auch dieser Umstieg mit Leistungseinbußen verbunden. So ist der Selbstbehalt beim neuen Tarif auf den ersten Blick zwar lediglich um 50 Euro auf maximal 500 Euro pro Jahr erhöht. Bis zu diesem Höchstbetrag muss der Kunde aber zehn Prozent aller Kosten selbst tragen. Das gilt zudem – anders als beim alten Tarif – nicht nur bei ambulanter Behandlung, sondern auch beim Zahnarzt und im Krankenhaus. Außerdem handelt es sich auch beim Aktimed Plus 90 P um einen Primärarzttarif. Damit ein Facharzthonorar in voller Höhe übernommen wird, muss also zunächst der Hausarzt konsultiert werden. Weiteres Manko: Statt Einbettzimmer ist jetzt nur noch das Zweibettzimmer im Krankenhaus versichert.
Auf den Zahn fühlen sollten Privatpatienten auch ihrer Versicherung. Fragen Sie, in welchen Tarif sie wechseln könnten und wie viel Beitrag Sie sparen.
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■ Versicherer können das Sparpotenzial deckeln: Wer mit einem solchen abgespeckten Leistungsspektrum leben kann, spart aber auch als Frau sowohl bei der Allianz als auch bei der Axa rund 270 Euro Monatsbeitrag. Das gilt allerdings nur, wenn der Versicherer bei dem Tarifwechsel die gebildeten Alterungsrückstellungen auch in vollem Umfang beitragsmindernd berücksichtigt – was nicht unbedingt der Fall sein muss. Die Privaten haben durchaus das Recht, die Beitragsersparnis zu begrenzen (siehe Kompakt Wechselrecht). Verlangen kann der Kunde nur, dass der Beitrag im neuen Tarif bis auf jene Prämie reduziert wird, die er als Neukunde mit ursprünglichem Eintrittsalter zahlen müsste. In unserem Fall wäre das der Neugeschäftsbeitrag einer 39-Jährigen. Macht der Versicherer von seinem Recht zur Deckelung der Beitragsersparnis Gebrauch, fällt der Vorteil beim Tarifwechsel entsprechend niedriger aus. Im Fall der Axa würde die 55-Jährige dann zum Beispiel nur 240 statt 272 Euro sparen. Schwacher Trost: Die nicht verbrauchten Alterungsrückstellungen gehen nicht verloren, sondern polstern weitere Beitragsexplosionen im Neutarif ab.
■ Günstige Neutarife: Privatpatienten müssen aber keine Leistungseinbußen hinnehmen, um ihre Beiträge zu begrenzen. Oft hat der Versicherer auch günstige Neutarife mit Erste-Klasse-Schutz im Angebot. Dann fällt die Beitragsersparnis zwar nicht ganz so üppig aus, wie bei abgespeckter Leistung. Unterm Strich lohnt ein Umstieg auf einen gleichwertigen Tarif aber oft noch mehr.
■ Immerhin 100 Euro weniger bei der ARAG: Dort würde ein Umstieg vom Bausteintarif 203,20,529 auf den Bausteintarif 21P80, 240,529 einem 55-jährigen Mann immerhin rund 84 Euro Ersparnis im Monat und einer 55-jährigen Frau sogar 96 Euro weniger Monatsbelastung bringen. Kleiner Wehmutstropfen bei diesem Wechsel: Der Selbstbehalt steigt von 330 Euro auf 20 Prozent bis maximal 1.000 Euro für ambulante Leistungen. Das ist bei Ermittlung der monatlichen Ersparnis aber bereits berücksichtigt. Schaut man nur auf den Monatsbeitrag, sinkt die Belastung für einen Gesunden, der keine Leistungen in Anspruch nimmt, von zuvor rund 502 Euro auf rund 404 Euro beim Mann und von 598 auf 487 Euro bei der Frau.
■ Höherer Selbstbehalt im neuen Tarif unproblematisch: Bei der Nürnberger Versicherung zahlt sich der Wechsel vom Bausteintarif A006, S001, Z001 auf den Kompakttarif CC30, EBV 31 für Gesunde sogar noch stärker aus. Denn ohne Berücksichtigung des von 360 auf 1.600 Euro erhöhten Selbstbehalts im neuen Tarif halbiert sich der Monatsbeitrag für den 55-jährigen Mann fast auf rund 269 Euro. Bei der gleichaltrigen Frau wird der Beitrag immerhin um rund 35 Prozent auf 393 Euro pro Monat gedrückt. Auch unter Anrechnung des erhöhten Selbstbehalts bleiben immer noch 153 Euro mögliche Ersparnis für den Mann und rund 106 Euro für die Frau – immer vorausgesetzt, dass der Versicherer die Anrechnung der aufgebauten Alterungsrückstellungen nicht deckelt.
■ Höherer Selbstbehalt im alten Tarif lohnt nicht: Die reine Erhöhung des Selbstbehalts im abgeschlossenen Tarif lohnt sich dagegen nur selten. Zwar sieht die Beitragsersparnis auf den ersten Blick immer üppig aus. Doch im Krankheitsfall müssen die Kunden erst einmal tief in die eigene Tasche greifen, bevor auch der Versicherer ran muss. Unterm Strich sind in allen untersuchten Musterfällen mit erhöhtem Selbstbehalt daher maximal 120 Euro anfängliche Ersparnis pro Monat drin. Oft springen aber nur 40 bis 50 Euro heraus. Der Vorteil hält zudem selten lange. Denn bei künftigen Beitragssteigerungen sind die Versicherten weiter kräftig dabei. Nicht selten ist der Monatsbeitrag vier bis fünf Jahre nach Umstellung daher schon wieder genauso hoch wie vorher, nur der Selbstbehalt hat sich verdoppelt oder verdreifacht. Kurz: Das ist selten ein gutes Geschäft.
■ Höhere Beiträge, mehr Zuschuss vom Arbeitgeber: Angestellten bringt die Erhöhung des Selbstbehalts zudem eher Nach-als Vorteile. Denn ihr Arbeitgeber muss sich nur zu maximal 50 Prozent am gezahlten Monatsbetrag, nicht aber am erhöhten Selbstbehalt beteiligen – und zwar mit höchstens 271,01 Euro pro Monat. Folglich gilt: Halbiert sich der Monatsbeitrag durch die Selbstbehalterhöhung, sinkt auch der Zuschuss vom Betrieb entsprechend. Unterm Strich bleibt von der vermeintlichen Einsparung daher oft kaum etwas übrig. Die Erhöhung des Selbstbehalts lohnt eigentlich nur für gesunde Selbstständige, die ihre Prämien alleine schultern müssen. Auch sie sollten die Erhöhung des Selbstbehalts aber genau abwägen. Denn wer den Selbstbehalt später wieder reduzieren oder in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln will, kommt vom hohen Selbstbehalt oft nicht mehr runter. Der Versicherer stuft beides nämlich als Leistungserhöhung ein – und die gibt es nur gegen erneute Gesundheitsprüfung. Die Erhöhung des Selbstbehalts sollte deshalb nur dann geprüft werden, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft sind.
Abkürzungen: GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte, A = ambulant, S = stationär, Z = Zahnbehandlung
Anmerkungen: 1) Summe aus neuem Monatsbeitrag plus 1/12 der Differenz zwischen altem und neuem Selbstbehalt. 2) Beitragssteigerung nur bedingt aussagefähig, da die Neuberechnung infolge des Bundesverwaltungsgerichtsurteils enthalten ist. 3) Angaben mit Unsicherheit behaftet, da Anbieter auf Vorinformation nicht geantwortet hat. Umstellungsvorteil kann geringer ausfallen, wenn der Versicherer den Beitrag nach Umstellung auf den Neugeschäftsbeitrag des ursprünglichen Eintrittsalters beschränkt. 4) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif bei Heilpraktikerleistungen und Psychotherapie. 5) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif bei Entziehungsmaßnahmen, außerdem Summenbegrenzung für Zahnleistungen, Heilpraktikerleistungen werden nur zu 80 % erstattet. 6) Angaben mit Unsicherheit behaftet, da Anbieter am Vergleich nicht teilnehmen will; Umstellungsvorteil kann geringer ausfallen, wenn Versicherer den Beitrag nach Umstellung auf den Neugeschäftsbeitrag des ursprünglichen Eintrittsalters beschränkt. 7) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif keine ambulante Kur, maxi-mal sechs Implantate zu 75 %, Inlays wie Zahnersatz zu 75 %. 8) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif Selbstbehalt für ambulante und Zahnbehandlung, bei Zahnbehandlung ab 1.000 Euro Heil- und Kostenplan erforderlich, Psychotherapieleistungen werden nur zu 80 % und nur maximal 30 Sitzungen pro Jahr, Brillen maximal 270 Euro pro Jahr. 9) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif Hilfsmittelleistungen nur zu 90 %, fester Hilfsmittelkatalog, bei Zahnbehandlung ab 500 Euro Heil- und Kostenplan erforderlich, begrenzte Leistungen für Implantate und Inlays, Kosten für Krankenfahrstühle zu 90 %, keine stationäre Kur. 10) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif keine stationäre Kur, Heil- und Kostenplan für Zahnersatz. 11) Im bisherigen Tarif ambulante Kur nur alle drei Jahre und wenn verordnet. Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif alternative Heilmethoden nur durch Ärzte, Heilpraktikerleistungen zum Mindestsatz, keine ambulante Kur, Psychotherapieleistungen auf 15 Sitzungen zu 80 % bis maximal 80 Euro pro Stunde begrenzt, darüber hinaus nur mit schriftlicher Zusage. Angaben mit Unsicherheit behaftet, da Anbieter am Vergleich nicht teilnehmen will; Beitrag nach Umstellung auf den Neugeschäftsbeitrag zum ursprünglichen Eintrittsalter begrenzt. Umstellungsvorteil fällt dadurch geringer aus als maximal möglich. 12) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif keine ambulante Psychotherapie, kein Heilpraktiker, Hilfsmittelleistungen bis 500 Euro werden zu 70 % erstattet, höhere Kosten zu 100 %, sofern ärztliche Verordnung und Zusage nach Kostenvoranschlag vorliegen, Heilmittelleistungen zu 70 %. Beitrag nach Umstellung auf den Neugeschäftsbeitrag zum ursprünglichen Eintrittsalter begrenzt. Umstellungsvorteil fällt dadurch geringer aus als maximal möglich. 13) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif Psychotherapieleistungen nur zu 80 %, maximal 2.600 Euro alle drei Jahre, Summenbegrenzung für Zahnbehandlungen maximal 15.400 Euro alle drei Jahre. Angaben mit Unsicherheit behaftet, da hypothetische Umstellung für Anbieter nach eigener Angabe „nicht bewertbar“. 14) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif keine ambulante Kur, Psychotherapieleistungen begrenzt, Brille reduziert, keine Kieferorthopädie. 15) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif prozentualer Selbstbehalt für ambulante und Zahnleistungen, Zahnleistungen reduziert, reduzierte Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen nur zu 80 %, etwas geringere Leistungen bei Hilfsmitteln und Brille, stationäre Kur alle zwei Jahre aus Tarif S102 bis zu einem Rechnungsbetrag von 520 Euro. 16) Zusätzliche Leistungsminderung im neuen Tarif ambulante Kur für maximal vier Wochen alle drei Jahre.
■ Kranke zahlen drauf: Für kränklichere Kunden kann die Erhöhung des Selbstbehalts sogar von Anfang an nach hinten losgehen. Auf den ersten Blick sinkt zwar der Monatsbeitrag. Addiert man jene Kosten dazu, die der Versicherte nun zusätzlich aus eigener Tasche bezahlen muss, stellt sich aber bisweilen heraus: Die Umstellung bringt gar keine Einsparung. Im Gegenteil: Der Tarif verteuert sich sogar. Das gilt in unseren Musterfällen zum Beispiel für den 55-jährigen Mann, der bei der Axa im Vital 250, Vital-Z-Tarif versichert ist. Erhöht er seinen Selbstbehalt von 250 auf 900 Euro im Jahr, sinkt sein Monatsbeitrag kaum. Dafür muss er im Ernst-fall aber 650 Euro mehr aus eigener Tasche zahlen. Macht unterm Strich rund 61 Euro Mehrkosten pro Monat. Ähnlich sieht es beim Tarif A 80, ST 2/100, ZA 80 der Universa aus. Erhöht der 55-Jährige den Selbstbehalt von 500 auf 1.360 Euro, sinkt sein Monatsbeitrag zwar um 57 Euro. Hinzu kommen im Ernstfall aber fast 72 Euro mehr Selbstbehalt pro Monat. Macht unterm Strich eine Verteuerung um fast 15 Euro.
■ Tarifwechsel statt Erhöhung des Selbstbehalts. Die Beispiele zeigen: Mit einem Tarifwechsel fahren die meisten Wechselwilligen besser als mit einer Erhöhung des Selbstbehalts – auch wenn der Umstieg nicht vor künftigen Beitragsanpassungen schützt. „Nach dem Umstieg nimmt der Alt-kunde an künftigen Beitragssteigerungen ebenso teil wie Neukunden“, erläutert der PKV-Experte und Aktuar Peter Schramm. Manchmal warnen Versicherer vor künftig höheren Beitragssteigerungen. Privatpatienten sollten sich davon nicht blenden lassen – netto bleibt nach einem gelungenen Umstieg auch in den Folgejahren deutlich mehr in ihrem Geldbeutel als vorher.
Legende: Die Anbieter sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Testmethode: Untersucht wurden private Vollkostentarife für einen 55-jährigen Mann und eine gleichaltrige Frau, die seit 16 Jahren unverändert im jeweiligen Alttarif (oder einem leistungsgleichen Vortarif) beim jeweiligen Anbieter versichert sind. Laut Modellannahme wollen sie durch einen Tarifwechsel oder eine Erhöhung des Selbstbehalts ihren Monatsbeitrag reduzieren, ohne allzu große Leistungseinbußen hinnehmen zu müssen. Die bisher gebildeten kollektiven Alterungsrückstellungen sollen dabei auf den Monatsbeitrag angerechnet werden. Sämtliche kollektiven Alterungsrückstellungen wurden ausschließlich auf hypothetischer Basis ermittelt. Die hypothetischen Musterbeispiele lassen sich daher nicht 1:1 auf reale Kunden in diesen Tarifen übertragen, da die Höhe der Alterungsrückstellungen und die Sparpotenziale in der Praxis vom individuellen Vertragsablauf abhängen. Sämtliche Daten zu den Tarifen und den Versicherungsunternehmen wurden der Software des Freiburger Marktbeobachters www.KVpro.de entnommen. Die Auswahl der Tarife und die Ermittlung der Beitragsersparnis erfolgten durch ÖKO-TEST. Anschließend wurden die Daten den Versicherern zur Stellungnahme und Verifizierung zugesandt.
Stand: Ende August 2011