Laura Apel, Umgang mit Tötungsrisiken an genehmigten Windenergieanlagen
Abstracts
Bei der hohen Anzahl von Kollisionsopfern an Windenergieanlagen in Deutschland und angesichts des Tötungsverbots für Individuen der besonders geschützten Arten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist davon auszugehen, dass für zahlreiche genehmigte Windenergieanlagen ein Nachsteuerungsbedarf bei den Auflagen zum Artenschutz besteht. Am Beispiel des Rotmilans im hessischen Vogelsbergkreis wird der Handlungsbedarf dargelegt. Der Landkreis sticht bundesweit durch die meisten Schlagopferfunde des Rotmilans und durch Bestandsrückgänge hervor.
Der Beitrag befasst sich mit den Möglichkeiten, Abschaltzeiten nach Genehmigungserteilung anzuordnen und so signifikant erhöhte Tötungsrisiken zu vermeiden. Dabei werden als Überblick für die naturschutzfachliche Praxis die rechtlichen Möglichkeiten von § 3 ...