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VERBRAUCHER


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Gong - epaper ⋅ Ausgabe 1/2022 vom 31.12.2021

Das ändert sich für

Ein neues Jahr bricht an. Und mit ihm treten durch etliche Gesetzesänderungen wieder neue Regeln und Vorschriften in Kraft. Als Verbraucher sollte man ei­ nige davon kennen: sei es im Vertragsrecht, im Gesundheitswesen, in der Mobilität, bei Arbeits- und Finanzthemen oder beim Einkaufen – egal ob man online oder im Geschäft unterwegs ist. Das Gute: Zwar kommen in manchen Bereichen Mehrkosten auf uns zu, aber im Großen und Ganzen werden die meisten Menschen von den Änderungen profitieren – ja, sogar der Umwelt könnten sie Gutes tun. Damit Sie vorbereitet sind und keine wichtigen Fristen verpassen: Hier die wichtigsten Neuregelungen im Überblick.

ALEXANDER WEIS

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AUFGEPASST! Einige der neuen Regeln verbessern die Rechte für Konsumenten

Einkauf &VERTRÄGE

KÜNDIGUNGS-FRISTEN Oft schon hat folgender Text in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ärger gesorgt: „Der Vertrag muss drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden, sonst verlängert er sich um ein Jahr.“ Damit ist ab dem 1. März 2022 Schluss. Verträge, die dann abgeschlossen werden, dürfen nur noch eine einmonatige Kündigungs­ frist haben. Wird diese versäumt, verlängern sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit. Heißt: Die Verträge können dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden.

UMKEHR DER BEWEISLAST Ab dem 1. Januar gilt: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Das heißt: Taucht bei Waren innerhalb von zwölf Monaten ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass er schon beim Verkauf bestand. Käufer können dann Gewährleistungsrechte geltend machen. Es sei denn, der Händler kann nachweisen, dass die Ware bei Erwerb noch mangelfrei war.

KÜNDIGUNGSBUTTON So leicht, wie ein Vertrag online geschlossen werden kann, muss er auch kündbar sein. Auf Webseiten muss daher ab 1. Juli 2022 ein Kündigungsbutton gut sichtbar platziert sein, über den der Vertrag schnell beendet werden kann.

KAFFEEFAHRTEN Anbieter von Kaffeefahrten müssen ab dem 28. Mai bereits in der Ankündigung über Veranstaltungsort und Kontaktdaten des Veranstalters informieren sowie darüber, welche Art von Waren angeboten wird. Verboten sind künftig Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukte wie Versicherungen oder Bausparverträge.

UPDATE-PFLICHT Unternehmen sind jetzt dazu verpflichtet, Software- Updates für ihre Produkte bereitzustellen. Ansonsten gelten diese als mangelhaftund Gewährleistungsrechte können geltend gemacht werden. Betroffen sind etwa Fitnesstracker, TV-Geräte und Smartphones. Verbraucher können so sicher sein, dass ihr Gerät auch in Zukunft einwandfrei funktioniert.

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Gesundheit & ERNÄHRUNG

E-KRANKSCHREIBUNG Bereits seit dem 1. Oktober 2021 übermitteln Ärzte die Krankmeldungen ihrer Patienten digital an die Krankenkassen. So müssen wir den „gelben Schein“ nur noch an den Arbeitgeber versenden. Doch nur noch bis zum 1. Juli 2022. Dann übernehmen die Krankenkassen diese Aufgabe elektronisch. Und wir bekommen nur noch eine ausgedruckte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für unsere eigenen Unterlagen.

E-REZEPT Ab 1. Januar 2022 erhalten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das E-Rezept wird in Form eines QR-Codes entweder direkt auf das Smartphone des Patienten gesendet oder alternativ auf Papier ausgedruckt. In der Apotheke werden dann der Rezept-Code abgelesen und das Medikament ausgegeben. Patienten mit Smartphone benötigen dazu die offizielle E-Rezept-App. Vorteil: Man kann das E-Rezept vorab an eine Apotheke senden. Ist ein bestimmtes Medikament nicht vorrätig, kann man dieses vorbestellen und sich so doppelte Wege zur Apotheke sparen. Das rosa Papierrezept darf bei technischen Problemen in Arztpraxen noch bis Ende Juni 2022 ausgegeben werden.

KEIN KÜKENTÖTEN MEHR Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr etwa 45 Millionen männliche Hühnerküken getötet. Grund: Sie legen keine Eier und eignen sich weniger als Masthähnchen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Nun wird das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt. Bruteier mit männlichen Embryonen werden dann aussortiert und entsorgt. Alternativ werden die Brüder der Legehennen trotz geringeren kommerziellen Nutzens aufgezogen und gemästet. Deutschland ist das erste Land mit einem solchen Verbot. Aus dem Ausland importierte Eier unterliegen nicht dieser Regelung, dürfen aber weiterhin in Deutschland verkauft werden. Ab 2024 soll zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag untersagt werden.

MEHR GELD FÜR DIE PFLEGE Gute Nachrichten für Pflegebedürftige. Ab 1. Januar 2022 werden die Sachleistungsbezüge in der ambulanten Pflege um fünf Prozent erhöht – ab Pflegegrad 2. Auch für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag um zehn Prozent angehoben. Bei einer Versorgung im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, der umso höher ausfällt, je länger man im Heim lebt: fünf Prozent im ersten Jahr. Das steigert sich dann auf bis zu 70 Prozent ab dem vierten Jahr.

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Umwelt RECYCLING

LEICHTERE RÜCKGABE ALTER E-GERÄTE Den defekten Toaster oder Omas alten Radiowecker kann man spätestens ab 1. Juli auch im Supermarkt oder Discounter kostenlos abgeben. Vorausgesetzt, der Markt hat eine Größe von mindestens 800 Quadratmetern und bietet mehrmals im Jahr Elektrogeräte an. Dafür genügt bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen. Das besagt das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Für kleine Geräte wie Mobiltelefone oder Taschenlampen gilt die Rücknahme unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts, für größere Altgeräte greift sie nur bei Neukauf.

AUS FÜR PLASTIKTÜTEN Ab Januar gilt in Supermärkten ein Verbot für „leichte Plastiktragetaschen“. Das sind die Einweg-Standardtüten, die man etwa an der Ladenkasse bekommt. Ausgenommen vom Verbot sind stabile Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff, Einkaufstüten aus Papier und die dünnen Plastikbeutel, die man in der Obstund Gemüseabteilung findet.

NEUE PFANDREGELUNG Ab dem 1. Januar wird ein Pfand von 25 Cent auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) erhoben. Auch Getränkedosen sind von der Pfandpflicht betroffen. Jedoch gilt bis zum 1. Juli 2022 eine Übergangsfrist: Alle Flaschen und Dosen, die schon im Umlauf sind, dürfen bis dahin noch pfandfrei verkauft werden. Milchgetränke in Plastikflaschen oder in Dosen sind vorerst noch ausgenommen. Die sollen ab 2024 nur noch mit Pfand verkauft werden dürfen.

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Ab Januar kostet ein Standardbrief 85 Cent statt bisher 80 Cent. Ein Kompaktbrief beläuft sich dann auf 1 Euro

Geld & VERSICHERUNG

POST ERHÖHT PORTO Briefmarken sollen zum 1. Januar teurer werden: Für eine Postkarte sind dann 10 Cent mehr fällig, also 70 Cent. Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe kosten jeweils 5 Cent mehr: also 85 Cent, 1 Euro, 1,60 bzw. 2,75 Euro. Auch die Preise für Nachsendeaufträge werden an gehoben. Eine Nachsendung für zwölf Monate kostet bei Bestellung online 30,90 Euro. Tipp: Nachsendeauftrag für sechs Monate stets online aufgeben, das kostet dann weiterhin 23,90 Euro.

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CORONA-BONUS Noch bis zum 31. März 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen steuerfreien Corona-Bonus auszahlen. Er darf jedoch die Höchstgrenze von insgesamt 1500 Euro nicht überschreiten. Die Auszahlung kann aber in mehreren Raten erfolgen. Wurde etwa bereits 2020 und 2021 ein Corona-Bonus in Höhe von 1000 Euro gezahlt, kann nun bis zum 31. März 2022 nochmals ein Bonus von 500 Euro gewährt werden.

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Nicht mehr lange gibt es den steuerfreien Corona-Bonus

PFÄNDUNG Ab Januar 2022 wird der Pfändungsschutz für Schuldner verbessert. Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher wird dann auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit dem Schuldner im gemeinsamen Haushalt leben – nicht nur jener der Schuldner und deren Familien. Zudem wird die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert. Dann gelten auch Haustiere generell als unpfändbar.

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HÖHERER MINDESTLOHN Im neuen Jahr steigt der Mindestlohn gleich zweimal. Zunächst wird er ab Januar von bisher 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben. Am 1. Juli 2022 wird er nochmals erhöht. Dann müssen pro Stunde mindestens 10,45 Euro gezahlt werden. Die neue Bundesregierung plant allerdings, den Mindestlohn bald auf 12 Euro zu erhöhen.

BETRIEBSRENTEN Arbeitnehmer, die über eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung verfügen, haben ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber, wenn dieser Sozialbeiträge einspart. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 15 Prozent. Wichtig dabei: Der Arbeitgeberzuschuss wird auch für Altverträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, verpflichtend. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.

NACHHALTIGE GELDANLAGE Bei der Geldanlage und Vermögensverwaltung müssen Berater voraussichtlich ab August 2022 ihre Kunden fragen, ob sie in ihrer Geldanlage Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt wissen wollen. Wenn ja, muss auch explizit danach gefragt werden, wie „nachhaltig die Anlage sein darf“ – also welche Mindestanteile an nachhaltigen Investitionen sich der Kunde vorstellt.

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Im neuen Jahr gibt es keine Bahntickets mehr beim Schaffner

Auto & MOBILITÄT

KEIN TICKETVERKAUF MEHR IN DER BAHN Bislang konnten Passagiere auch nach dem Einsteigen in einen Zug der Deutschen Bahn beim Zugpersonal noch ein Papierticket kaufen. Das ist ab 2022 nicht mehr möglich. Eine Fahrkarte kann dann nach der Abfahrt nur noch am Smartphone oder Laptop online gebucht werden. Dafür haben Fahrgäste maximal zehn Minuten nach der Abfahrt Zeit. Wer dann ohne Papier-oder Onlineticket erwischt wird, kann laut Gesetz von der DB den doppelten Fahrpreis bzw. mindestens 60 Euro in Rechnung gestellt bekommen. Ausgenommen von der Regelung sind nur noch Schwerbehinderte. Sie sollen auch weiterhin Tickets beim Zugpersonal bekommen und nachträglich eine Rechnung erhalten.

AUTOFAHREN WIRD TEURER Ärgerlich für Auto- fahrer: Sie müssen im neuen Jahr mit weiter steigenden Spritpreisen rechnen. Experten gehen davon aus, dass beim Benzin 8,5 Cent pro Liter und beim Diesel 9,5 Cent pro Liter aufgeschlagen werden. Grund: Am 1. Januar tritt die nächste Stufe der CO 2 -Abgabe in Kraft. Das verteuert den Treibstoff.

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FÜHRERSCHEIN-UMTAUSCH Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen grauen oder rosa Führerschein hat, muss diesen bis zum 19. Januar gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat um tauschen. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig. Kosten: 25 Euro.

Frist verpasst? Dann wird bei einer Kontrolle ein Ver warnungsgeld von 10 Euro fällig. Wer vor 1953 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, hat mit dem Umtausch bis zum 19.1.2033 Zeit.

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