Als der Bayerische Kanu-Verband (BKV) am 20.04.2017 Klage gegen die massiv verschärfte Befahrungsregelung an der Pegnitz beim Verwaltungsgericht Ansbach einlegte, hatte unser Verband alle Mühe, dies innerhalb der Widerspruchsfrist von nur vier Wochen zu organisieren. Danach war jedoch erst einmal Warten angesagt.
Bildquelle: Kanu Sport, Ausgabe 3/2021
Nach einer ersten mündlichen Anhörung am 04.07.2018 entschied das VG Ansbach mit Urteil vom 21.12.2018 erst einmal, sich doch nicht inhaltlich mit unseren Argumenten gegen die Verordnung zu beschäftigen, sondern die Klagen des BKV (als Verband), der Bayerischen Einzelpaddler-Vereinigung e.V. ...