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Die Idee fand rasch Nachahmer. Weil manche Händler jedoch minderwertige Zusatzstoffe in die Säckchen stopften, um mehr Gewinn zu machen, hieß es schnell, in Teebeuteln befinde sich Tee minderer Qualität. Der Brite John Horniman verklebte seine Teebeutel daher mit Leim. Den jedoch schmeckte man im Tee heraus, ebenso wie die meist verwendete Baumwolle.
1949 entwickelte Adolf Rambold von der Firma Teekanne eine Maschine, die einen kleinen Filterpapier-Schlauch so faltet, dass zwei Kammern für Tee entstehen, die mit einer Metallklammer zusammen geheftet werden. Dieser Teebeutel-Typ ist bis heute weit verbreitet. Daneben gibt es unzählige Varianten.
URTEILE
Testamentseinsicht auch für Enterbte
Auch enterbte Angehörige haben ein Recht, das Testament zu sehen. Der Grund spielt keine Rolle. Die zuständige Aufsichtsbehörde muss den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn der Enterbte das beantragt. Geklagt hatte hier der Sohn eines 2016 gestorbenen Mannes. Bundesgerichtshof, Az.: NotZ(Brfg) 1/19.
Haftung für Anbauten an der Gartenlaube
Ist eine Laube in einer Kleingartenanlage mit unzulässigen Anbauten versehen, haftet der Pächter im Falle eines Brandes. Hier griff ein Feuer auf die benachbarte Gartenlaube über. Der Pächter musste rund 15 000 Euro Schadensersatz zahlen. Oberlandesgericht Hamm, 24 U 111/18.
• EXTRA-TIPPS
● Achtung beim Material: Je nach Beutelart (z. B. bei Pyramidenbeuteln aus Nylon, aber auch bei rundum verklebten Beuteln) kann Mikroplastik ins Getränk übergehen! Auch dürfen Nylonbeutel nicht im Biomüll entsorgt werden.
● Achten Sie auch auf die Umverpackung: Verzichten Sie der Umwelt zu liebe auf Einzelhüllen aus Plastik oder gar Metall.