Bildquelle: Rente & Co, Ausgabe 5/2021
Die beiden klagenden Rentner haben zwar vor dem Bundesfinanzhof verloren – aber künftige Rentner-Generationen dürften gewonnen haben. Auf diesen simplen Nenner lassen sich die Urteile des Bundesfinanzhofs zusammenfassen (Az. X R 20/19 u. X R 33/19). In den konkreten Fällen konnten die beiden Kläger nämlich nicht nachweisen, dass bei ihnen (!) eine doppelte Besteuerung vorlag.
Doch das ist nur ein Detail. Viel wichtiger ist – und das machen die beiden Urteile des BFH klar: Der steuerfreie Teil der Renten muss künftig anders berechnet werden, als die Finanzämter es bisher tun.
Ganz konkret sagte der BFH: Grundfreibetrag und Sonderausgaben (wie selbst getragene Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge) dürfen nicht zum steuerfreien Betrag hinzugerechnet werden. Und genau das eröffnet für viele die Chance auf Neu berechnen geringere Steuern, denn der Teil der Rente, auf den Steuern gezahlt werden müssen, ...