... ist die familiäre Situation egal. Ein Sonderkündigungsrecht bei Scheidung oder Trennung besteht nicht. Das heißt, beide (Ex-)Ehepartner stehen auch nach der Scheidung in Sachen Darlehen weiterhin gemeinsam in der Pflicht.
● Der Verkauf der gemeinsamen Immobilie: Der einfachste Weg bei einer Trennung ist der Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass beide Partner mit dieser Lösung einverstanden sind. Wenn ein Partner sich weigert, die Immobilie zu veräußern, fällt diese Möglichkeit weg. Der Vorteil bei einem einvernehmlichen Verkauf ist es, dass Sie nicht zu sehr im Zeitdruck stehen und einen besseren Kaufpreis verlangen können. Bei Verhandlungen mit dem potenziellen Käufer können Sie Ihre Position behaupten und müssen in Sachen Preis nicht zu schnell nachgeben.
● Ein Ehegatte übernimmt den Anteil des anderen: Will ein Partner den Anteil des anderen kaufen, erfordert das die notarielle Beurkundung. Voraussetzung ist nicht nur, dass der Käufer über genügend finanzielle Mittel verfügt, sondern, dass sich beide auf einen Kaufpreis einigen können.
● Ein Ehepartner bleibt wohnen: Bleibt ein Partner in der Immobilie wohnen und es liegt keine Gütertrennung vor, werden für den anderen Ausgleichszahlungen fällig. So soll dem, der auszieht, ein Wertausgleich für den Verlust des Eigentums geboten werden.
● Aus eins mach zwei – die Immobilienteilung: Bei manchen Objekten ist es möglich, die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten zu teilen. Dafür sollten Sie im Vorfeld unbedingt die Weiterfinanzierung der getrennten Einheiten mit Ihrer Bank regeln.
● Gemeinsame Vermietung: Will keiner der beiden Eigentümer darin wohnen bleiben und ein Verkauf würde einen Wertverlust bedeuten, ist gemeinsame Vermietung ein guter Plan. Allerdings muss auch für diese Lösung Einigung unter den Partnern bestehen.
Rund um mein HAUSTIER
● Auslauf auch für Hauskatzen Auch Hauskatzen wollen mal frisch Luft schnappen und sich sonnen. Viele Mieter bringen daher aus Sicherheitsgründen ein Katzennetz auf ihrem Balkon an. Eine solche Maßnahme dürfen Vermieter auch nicht einfach verbieten, befand das Amtsgericht Berlin. Zumindest nicht, wenn das Halten der Stubentiger laut Mietvertrag erlaubt ist. Um Streit zu vermeiden, sollten Katzenhalter aber vorher die Zustimmung ihres Vermieters einholen (Az. 18 C 336/19).
● Zahlt die Krankenkasse für Hundeausbildung? Der Sohn einer alkoholkranken Mutter lebte bei Pflegeeltern und litt unter Entwicklungsverzögerung. Die Ärztin verordnete einen Begleithund, den die Pflegeeltern kauften. Die Hunde-Ausbildung sollte 30 000 Euro kosten. Das lehnte die Kasse zu Recht ab (LSG Bremen, Az. L 16 KR 253/18).
INTERNET & CO. So entsorgen Sie Ihr Handy richtig
Wenn Sie ein neues Smartphone kaufen, stellt sich schnell die Frage: Wohin mit dem alten Handy? Wenn Sie Ihr Altgerät nicht an Freunde weitergeben oder verkaufen möchten, müssen Sie darauf achten, es umweltgerecht zu entsorgen. Denn Elektronik-Artikel gehören nicht in den Hausmüll.
● Fachgerecht entsorgen Elektromärkte, aber auch die Hersteller nehmen gebrauchte Smartphones an und kümmern sich um die richtige Entsorgung. Fragen Sie am besten in Ihrem Elektrofachgeschäft nach.
● Mobilfunkanbieter Auch Ihr Provider nimmt Ihr altes Handy zurück – geben Sie das Gerät am besten im Laden ab oder senden Sie es ein.
● Wertstoffhöfe nehmen ebenfalls Elektroschrott an. Ihre Gemeinde weiß, wo Sie Ihre Altgeräte entsorgen können.
● Gebraucht verkaufen Für einen Zuverdienst können Sie Ihr altes Smartphone auch gebraucht verkaufen. Auf Kleinanzeigenportalen oder bei Elektroankauf-Webseiten bekommen Sie je nach Aktualität des Gerätes Geld zurück.
● Daten löschen: Nicht vergessen, alle persönlichen Daten vom Handy zu löschen und die SIM-Karte zu entfernen, bevor Sie es abgeben. Fotos: Shutterstock (5)