Beim Kauf einer gemeins a m e n Immobilie herrscht in der Regel eitel Sonnenschein, beide Partner sind sich einig. Anders bei Trennung Sind beide im Grundbuch eingetragen, gilt es im Falle einer Scheidung trotzdem zu klären, was mit der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus geschehen soll. Können sich die beiden Eigentümer nicht auf eine Lösung einigen, droht oftmals eine sogenannte Teilungsversteigerung, die mit erheblichen finanziellen Verlusten einhergeht.
TIPP
Bewohnen Eheleute ihre Immobilie selbst, sollten sie sich am besten schon vor dem Erwerb über ein Vorkaufsrecht einigen. Auch Ausgleichszahlungen im Falle einer Trennung lassen sich vorab festlegen.
● Das Darlehen besteht auch nach der Scheidung: Für den Kreditgeber ...