Spätestens im Lockdown sind viele Mieter auf die Idee gekommen, ihr Zuhause gründlich zu verschönern. Ob ebenerdige Dusche, neue Einbauküche oder Wintergarten: Millionen von Menschen hat in den letzten Jahren das „Nestbau-Fieber“ befallen. Dazu tragen auch die aktuellen Energiepreise bei: Immer mehr Mieter wollen sich offene Kaminstellen oder Holzöfen einbauen. Doch selbst, wenn Mieter bereit sind, zu investieren und Ihren nach dem Auszug anderswo Umbau selbst zu tragen, sollten sie ihr Vorhaben unbedingt mit dem Vermieter abklären, sonst könnten sie rechtlich böse Überraschungen erleben.
EXTRA -TIPP
Als Mieter alles, was man der Wohnung hinzugefügt hat und nach dem Auszug anderswo verwenden kann, wieder mitnehmen, so das Weg-nahmerecht § 539 Abs. 2 BGB ...