... Tage freinehmen – nämlich den 2. und 3. Januar.
Ostern
Vier Tage Urlaub einreichen und zehn Tage Ferien haben – klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es aber nicht! Die Osterfeiertage – also Karfreitag, 10. April, und Ostermontag, 13. April – mit einplanen und vom 6. bis 9. April Urlaub einreichen. Dann können Sie vom 4. bis 13. April verreisen. Oder: Sie nehmen vom 14. bis 17. April Urlaub und verreisen vom 10. bis 19. April, also zehn Tage. Wenn Sie acht Tage Urlaub einreichen – 6. bis 9. sowie 14. bis 17. April – kommen Sie sogar auf 16 freie Tage!
Mai-Feiertag
Im kommenden Jahr fällt der 1. Mai auf einen Freitag, wir haben also ein langes Wochenende. Wenn Sie noch vier Tage Urlaub nehmen (27. bis 30. April) können Sie neun Tage freimachen, nämlich vom 25. April bis 3. Mai!
Himmelfahrt
Gib einen, nimm vier! Einfach am Brückentag (22. Mai) Urlaub nehmen und vom 21. bis 24. Mai verreisen. Sie können sogar zusätzlich noch vom 18. bis 20. Mai vier Tage Urlaub einreichen und dann vom 16. bis 24. Mai frei machen. So kriegen Sie neun Tage Urlaub!
Pfingsten
Reichen Sie vom 2. bis 5. Juni Urlaub ein. Dank dieser vier Brückentage haben Sie vom 30. Mai bis 7. Juni frei. So haben Sie mit vier Urlaubstagen ganze neun Tage zum Verreisen.
Weihnachten und Silvester
Wenn Sie zwischen dem 19. und 27. Dezember oder dem 24. Dezember und 3. Januar vier Tage Urlaub nehmen, kommen Sie auf neun bzw. elf freie Tage. Im ersten Fall müssen Sie für den 21. bis 24. Dezember vier Tage Urlaub einreichen. Für elf freie Tage vom 28. bis 31. Dezember. In vielen Firmen wird für Heiligabend und Silvester jeweils ein halber Urlaubstag berechnet. Verbinden Sie beide Varianten, kommen Sie insgesamt sogar auf 13 freie Tage zum Jahreswechsel!