... fernsten Regionen führen, haben viele Versicherungsunternehmen die Absicherung von Interkontinentalreisen im Programm - da braucht es das Engagement eines Verlages nicht mehr.
Gemietete Allrad-Camper sind natürlich ideal, um im Urlaub fremde Regionen auf eigene Faust zu erkunden. Doch bei einem Unfall oder Diebstahl müssen Sie oftmals eine Selbstbeteiligung von mehreren Tausend Euro leisten. Deshalb gibt es auch für Reisemobile sogenannte „Selbstbehalt-Versicherungen“, die Sie vor diesem finanziellen Risiko schützen. Sie müssen dann im Schadensfall keine oder eine nur recht geringe Selbstbeteiligung - nicht mehr als ein paar Hundert Euro (je nach gewählter Versicherung) - bezahlen. Zusätzlichen Schutz bietet ein sogenanntes „Camper-Reiseschutz- Paket“: Mit dem sind Sie dann auch abgesichert, falls Sie die Camper-Buchung absagen oder verschieben müssen - die Versicherung trägt in diesen Fällen Ihre Stornogebühren. Müssen Sie Ihre Reise frühzeitig abbrechen, werden Ihnen darüber hinaus die Fahrzeug-Mietkosten für den verbleibenden Zeitraum erstattet. Zudem gehören zu solchen Versicherungspaketen oftmals eine Reisegepäck- und Fahrzeug-Interieur- Versicherung - falls Sie am Mobiliar Schäden verursachen.
Gegebenenfalls besteht zusätzlich ein Versicherungsschutz für Schäden an Unterboden, Windschutzscheibe, Seitenscheiben oder Heckscheibe, Außenspiegel, Reifen oder Dach.
Wichtig ist aber, dass diese Zusatzversicherungen meist nur für Camper gelten, die von einer offiziellen und „gewerbsmäßig tätigen“ Fahrzeugvermietung stammen. Ebenso sollten Sie klären, ob die Versicherung weltweit gilt. Der Abschluss des Reiseschutzpaketes für Wohnmobile mit der Reiserücktrittsversicherung sollte direkt bei der Buchung der Reise erfolgen, spätestens aber 30 Tage vor Reiseantritt. Der Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich auf der Buchungsbestätigung bzw. der Versicherungspolice aufgeführten Personen. Solche Camper-Zusatzversicherungen bieten beispielsweise die Allianz oder die Ergo an, den Vergleich von Preisen und Leistungsumfängen finden Sie auf den entsprechenden Portalen im Internet (z.B.: www.mietauto-versicherungen. de).
KURZE FRAGE - SCHNELLE ANTWORT
Diesen Sommer beabsichtige ich, mit dem Auto nach Großbritannien in Urlaub zu fahren. Hat sich durch den Brexit etwas geändert, wenn ich dort in einen Unfall verwickelt werde?
Aufgrund einer Übergangsregelung ändert sich in dieser Beziehung vor Ende 2020 nichts. Bis dahin ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer weiterhin die zuständige Versicherung und nennt Ihnen den Ansprechpartner in Deutschland. Die Übergangsregelung kann um zwei Jahre verlängert werden, die Entscheidung darüber fällt im Juli dieses Jahres.
Für meinen neuen Offroader möchte ich eine Standheizung bestellen. Um wie viel steigert diese den Spritverbrauch?
Pro Stunde benötigt die Standheizung rund einen halben Liter, und die durchschnittliche Vorheizzeit beträgt zirka 20 Minuten. Da in dieser Zeit auch der Motor vorgewärmt wird, entfällt der anschließende Kaltstart, wodurch der minimale Mehrverbrauch weitestgehend kompensiert wird.
Gerade habe ich mir einen neuen Geländewagen bestellt, doch jetzt ein günstigeres Angebot gefunden. Kann ich von der Bestellung wieder zurücktreten?
Falls der Händler Ihre Bestellung bereits schriftlich angenommen hat, ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen, auf dessen Erfüllung der Händler bestehen kann. Nur falls in den AGBs des Kaufvertrages ein Rücktrittsrecht vorgesehen ist, können Sie innerhalb der gegebenen Frist aus dem Vertrag aussteigen.
Theo Gerstl
Redakteur, Buchautor und Technikspezialist beantwortet Ihre Fragen zu Technik, Reifen und Zubehör.
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