BGH-URTEIL: LAUF LEISE
Hat der Eigentümer in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht, kann ein anderer Wohnungseigentümer im Haus von ihm verlangen, dass er die Mindestanforderungen an Schallschutztechnik auch dann einhält, wenn die Trittschalldämmung des Gemeinschaftseigentums mangelhaft ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (V ZR 173/19). Geklagt hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, nachdem der über ...