hat der Durchschnittsdeutsche 2017 in der Biotonne entsorgt. Nach den vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts ist das der höchste Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2004.: Quelle: Destatis
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Mieter können Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
Wer einmal einer Mieterhöhung zugestimmt hat, kann diese Zustimmung später nicht mehr widerrufen. In einem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall (Az. VIII ZR 94/17) berief sich der Mieter auf das Fernabsatzgesetz, das explizit Widerrufe vorsieht. Das Gericht stellte klar, dass eine Mieterhöhung nicht darunterfalle. ...