weniger Treibhausgasemissionen erwartet das Bundesumweltamt für 2018. Damit gingen die klimaschädlichen Emission im Vergleich zum Vorjahr um circa 4,5 Prozent auf 866 Millionen Tonnen zurück.
Keine grobe Fahrlässigkeit
Foto: Stadtratte/getty images
Wer den Fahrzeugschein seines Pkws im Handschuhfach aufbewahrt, muss sich weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen, wenn ein Dieb das Fahrzeug samt Papieren stiehlt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden (Az. 4 U 557/18). Die Dresdener Richter mochten darin auch keine Gefahrenerhöhung sehen. Sie wiesen daher die Klage des ...