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Glossar


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ÖKO-TEST Spezial Vegetarisch und Vegan - epaper ⋅ Ausgabe 9/2016 vom 01.09.2016

A
Anilin: Farbstoffbaustein aus der Gruppe der aromatischen Amine. Im Tierexperiment ist Anilin krebserzeugend.

Aromen: Biotechnologisch-natürliche und künstliche Aromen werden in Lebensmitteln eingesetzt, um Qualitätsunterschiede auszugleichen und das Produkt zu standardisieren.

B
Bakterien, krank machende: u.a. Salmonellen, Listerien, Staphylokokken, einzelne Stämme von E. koli und andere Bakterien, die z. B. Brechdurchfälle und Lebensmittelvergiftungen verursachen.

C
Calcium ist ein wichtiger Baustein von Knochen, Zähnen und Gewebe. Ob eine Anreicherung von Lebensmitteln mit Calcium den Knochenaufbau fördert, ist nicht belegt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 500 mg Calcium pro Tagesdosis enthalten sollten.

Chrom: Das essenzielle Spurenelement beeinflusst den Kohlenhydrat-, Fett- und Eiweißstoffwechsel, indem es auf die Insulinaktivität einwirkt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 60 μg Chrom pro Tagesdosis enthalten sollten.

D
Duftstoffe, die Allergien auslösen können: Studien und Datenvergleiche des Informationsverbundes Dermatologischer Kliniken (IVDK) zeigen, dass die Duftstoffe Eichenmoos (Evernia prunastri extract), Baummoos (Evernia furfuracea extract), Isoeugenol und Cinnamal sehr potente Allergene sind. Weniger potente, aber immer noch problematische Stoffe sind Cinnamylalkohol, Hydroxycitronellal und Lyral (= Handelsname, Inci: Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde). Als Allergene weitaus seltener in Erscheinung treten Farnesol, Citral, Citronellol, Geraniol, Eugenol, Coumarin, Amylcinnamylalkohol, Benzylcinnamat und Methylheptincarbonat (Inci: Methyl 2-octynoate). Der IVDK ist ein Netzwerk von Hautkliniken, in dem die diagnostizierten Fälle von Kontaktallergie (pro Jahr > 10.000) zentral ausgewertet werden. Ziel: Früherkennung ansteigender Trends von bekannten und neuen Allergenen (www.ivdk.org).

E
Eisen: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Lebensmittel nicht mit Eisen angereichert werden sollten, weil eine hohe, unkontrollierte Eisenaufnahme das Risiko für bestimmte Krankheiten erhöhen kann. Ausnahmegenehmigungen zur Anreicherung bekommen nur wenige Lebensmittel. Ebenso sollten Nahrungsergänzungsmittel kein Eisen enthalten.

Ersatzweichmacher: → Weichmacher.

F
Die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Amaranth (E 123), Cochenillerot A/ Ponceau 4R (E 124) und Brillantschwarz BN (E 151) können Überempfindlichkeits- oder allergische Reaktionen verursachen. Im Beipackzettel von Medikamenten muss darauf unter dem Punkt Nebenwirkungen hingewiesen werden. Lebensmittel mit den Farbstoffen Chinolingelb (E 104 = CI 47005), Tartrazin (E 102 = CI 19140), Gelborange S (E 110 = CI 15985), Azorubin (E 122 = CI 14720), Cochenillerot A/Ponceau 4R (E 124 = CI 16255) und Allurarot (E 129 = CI 16035) müssen seit 2010 den Hinweis tragen: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.

Fettschadstoffe: → Glycidyl-Fettsäureester → 3-MCPD-Fettsäureester

G
Durch Bestandteile von gentechnisch veränderten Organismen gelangen neue Eiweiße in die Nahrung. Es ist möglich, dass diese Stoffe Allergien auslösen. Genpflanzen bergen darüber hinaus ökologische Risiken, etwa durch Auskreuzung mit Wildpflanzen, die dann ebenfalls eine Herbizidresistenz entwickeln.

Glycidyl-Fettsäureester, Glycidol: Glycidyl-Fettsäureester können bei der Raffination von Speisefetten entstehen, ähnlich wie die chemisch verwandten → 3-MCPD-Fettsäureester. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA geht davon aus, dass es während der Verdauung zu einer nahezu vollständigen Freisetzung von Glycidol aus den Glycidyl-Fettsäureestern kommt. Daher orientiert sich die Bewertung an Glycidol. Glycidol hat sich laut EFSA im Tierversuch als krebserregend und erbgutschädigend erwiesen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung stuft den Stoff als wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen ein.

H
Halogenorganische Verbindungen sind eine Gruppe von mehreren Tausend Stoffen, die Brom, Jod oder (meistens) Chlor enthalten. Viele gelten als allergieauslösend, manche erzeugen Krebs, fast alle reichern sich in der Umwelt an. Die Hersteller wenden oft ein, dass es unschädliche und sogar nützliche halogenorganische Verbindungen gibt. Dabei handelt es sich aber zumeist um natürliche, nicht um künstlich hergestellte Stoffe. Wegen der Vielzahl der halogenorganischen Verbindungen ist mit der Testmethode, die das von uns beauftragte Labor anwendet, die genaue Verbindung nicht feststellbar. Auch die Hersteller wissen meist nicht, welcher Stoff in ihrem Produkt vorkommt. Wer jedes Risiko meiden will, muss daher zu Produkten ohne halogenorganische Verbindungen greifen.

Hefeextrakt: Bei Hefeextrakt handelt es sich um ein hoch verarbeitetes Produkt, das im Gegensatz zu Hefe Glutamat enthält und durch Auflösen der Hefezellen (Autolyse), Filtration, Eindampfen und Sprühtrocknen gewonnen wird. Im Produkt kann es dazu dienen, den Geschmack zu verstärken oder andere sensorische Eindrücke zu vermitteln.

J
Jod ist notwendig für die Bildung der Schilddrüsenhormone und damit unerlässlich für den Stoffwechsel. Jodmangel kann zu einer Vergrößerung der Schilddrüse, dem Kropf, und damit verbundenen Stoffwechselstörungen führen. Schwerer Jodmangel in der Schwangerschaft schadet der Entwicklung des Kindes. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schlägt für Jod in Nahrungsergänzungsmitteln eine Höchstmenge von 100 μg vor, in einer speziellen Information für Ärzte empfiehlt es die tägliche Supplementation von 100 (-150) μg Jod nach vorheriger Jodanamnese.

K
Keimbelastung, erhöhte: → Bakterien.

Kupfer: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes kein Kupfer enthalten sollten, da die Versorgung aller Altersgruppen mit Kupfer bereits nahe an der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge liegt. Eine Überdosis Kupfer kann Leberschäden verursachen.

M
3-MCPD-Fettsäureester entstehen während der Raffination von pflanzlichen Speisefetten und Speiseölen. Sie liegen im Fettmolekül gebunden vor. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geht davon aus, dass es während der Verdauung zu einer nahezu vollständigen Freisetzung von 3-MCPD aus 3-MCPD-Fettsäureestern kommt. Daher orientiert sich die Bewertung an freiem 3-MCPD. Dieses hat in Tierversuchen Nieren, Hoden und Brustdrüsen geschädigt und in hohen Dosen zur Bildung von gutartigen Tumoren geführt. Die Internationale Agentur für Krebsforschung hat 3-MCPD als „mögliches Humankarzinogen“ der Kategorie 2B eingestuft. Teilweise entstehen während der Fettraffination auch Glycidylester, woraus sich Glycidol abspaltet →Glycidyl-Fettsäureester, Glycidol.

Mangan: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Mangan enthalten sollten – wegen des geringen Abstandes zwischen der geschätzten Aufnahmemenge und den Mengen, bei denen unerwünschte Effekte beobachtet wurden. Eine zu hohe Manganzufuhr kann beim Menschen neurologische Störungen auslösen.

Mineralöl, das in Lebensmitteln gefunden wird, besteht hauptsächlich aus gesättigten (MOSH) und aromatischen (MOAH) Kohlenwasserstoffen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kann MOSH im Körper gespeichert werden und zu Schädigungen der Leber und der Lymphknoten führen. Bei MOAH ist laut BfR nicht auszuschließen, dass sich darunter Substanzen befinden, die schon in geringsten Mengen Krebs hervorrufen können. Mögliche Ursachen sind Übergänge aus Verpackungen aus Recyclingpapier und -pappe oder Schmieröle, die in der Produktion eingesetzt werden. Auch Paraffine/Erdölverbindungen, die häufig in Kosmetika eingesetzt werden, können nicht unerhebliche MOAH-Gehalte aufweisen. Zur Aufnahme über die Haut liegen bisher kaum wissenschaftliche Daten vor.

N
Natriumpolyphosphate (E 339) werden in Lebensmitteln als Stabilisatoren oder Säureregulatoren eingesetzt. Seit Langem ist bekannt, dass sie für Menschen mit Nierenerkrankungen problematisch sind. Neuerdings geht man davon aus, dass sie auch bei Menschen ohne Nierenerkrankungen nachteilige gesundheitliche Auswirkungen haben können und im Zusammenhang mit Gefäßerkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen stehen.

Niacin: Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 17 mg Niacin pro Tagesdosis enthalten sollten. Das entspricht der empfohlenen täglichen Zufuhr. Dabei sollte das Niacin als Nicotinamid zugeführt werden. Nicotinsäure sollte wegen der höheren Toxizität nicht in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden.

P
Pantothensäure spielt eine zentrale Rolle bei der Produktion zahlreicher Enzyme, dem Abbau von Fetten, Kohlenhydraten und einigen Aminosäuren, dem Aufbau von Cholesterol und einigen Hormonen wie Kortisol. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr als 18 mg des wasserlöslichen Vitamins in einer Tagesdosis enthalten sollten.

Bedenkliche Parabene schützen wie auch weitere Parabene Kosmetika und Arzneimittel vor Keimbefall und Schimmel. Sie gehören zu den am häufigsten eingesetzten Konservierungsstoffen. Gemessen daran sind die Sensibilisierungsquoten relativ niedrig. Jedoch sind die längerkettigen Vertreter dieser Gruppe wie Butylund Propylparaben in Verdacht geraten, wie ein Hormon zu wirken und waren im Tierversuch fortpflanzungsgefährdend. Daher hat die EU-Kommission die Höchstkonzentrationen dieser längerkettigen Parabene in Kosmetika generell beschränkt sowie in Kosmetika verboten, die auf der Haut bleiben und für den Windelbereich von Kindern unter drei Jahren gedacht sind. Die neue Regelung ist am 16. Juli 2015 in Kraft getreten. Schon seit November 2014 sind aufgrund von Datenlücken die Isoformen beider Verbindungen sowie Phenyl-, Benzylund Pentylparaben in Kosmetika verboten.

PEG/PEG-Derivate verbinden als Emulgatoren Wasser und Fett. Diese Stoffe können die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen. In Salben werden sie eingesetzt, um die Bestandteile gleichmäßig zu mischen; in Shampoos dienen sie auch als Tenside.

Phenol: antimikrobieller Wirkstoff, aromatischer Kohlenwasserstoff, der gut durch die Haut aufgenommen wird, zu Nervenstörungen führen kann und im Verdacht steht, das Erbgut zu schädigen.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Einige dieser Stoffe sind krebserzeugend, die meisten besitzen einen eindringlichen Geruch. Der bekannteste, gesundheitlich relevante Vertreter der PAK ist Benzo(a)pyren. PAK können über die Nahrung, die Atemwege und die Haut aufgenommen werden.

PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen bilden in der Müllverbrennung gesundheitsschädliche Dioxine und belasten die Umwelt bei Herstellung und Entsorgung. Weich-PVC enthält große Mengen an Weichmachern.

S
Salz kann bei empfindlichen Personen den Blutdruck erhöhen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt vorbeugend allen Verbrauchern, nicht mehr als 6 g Kochsalz pro Tag aufzunehmen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät zu maximal 5 g Salz pro Tag. Das Spurenelement Selen ist als Bestandteil verschiedener Enzymsysteme lebensnotwendig. Die in Deutschland mit der Nahrung aufgenommenen Selenmengen sind zwar sehr unterschiedlich und liegen eher am unteren Rand der empfohlenen Dosierung. Dennoch ist in Europa, anders als in China, kein Selenmangelsyndrom bekannt. Daher gibt es keinen zwingenden Grund, Selen ungezielt über Nahrungsergänzungsmittel zuzuführen, zumal es in sehr hohen Dosierungen giftig ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 30 μg Selen pro Tagesdosis enthalten sollten und Lebensmittel nicht mit Selen angereichert werden. Eine neuere Studie weist bei täglicher Selenzufuhr über Nahrungsergänzungsmittel ein knapp 50 Prozent höheres Risiko nach, an Typ- 2-Diabetes zu erkranken. Selen wird in der begleitenden Krebstherapie eingesetzt: Die Krankheit belastet das Immunsystem, sodass ein Selenmangel entstehen kann. Eine Krebsvermeidung durch die vorbeugende Einnahme von Selen ist aber nach heutigem Wissensstand nicht möglich.

Speisewürze → Würze.

Sucralose (E 955, Trichlorgalactosaccharose oder „Chlorzucker“) ist ein künstlicher Süßstoff, der rund 600 Mal süßer ist als Saccharose. Die → halogenorganische Verbindung ist sehr stabil und wird vom Menschen größtenteils unverändert ausgeschieden. Der langsame Abbau führt aber auch dazu, dass Sucralose in der Umwelt auftaucht – mit derzeit noch unklaren Folgen.

T
Triphenylphosphat: Wird als Weichmacher und Flammschutzmittel eingesetzt und ist ein Kontaktallergen. Beim Einatmen kann es die Schleimhäute reizen.

Foto: imago/Westend61

U
Umkartons belasten die Umwelt unnötig und sind nur akzeptabel, wenn sie eine Glasverpackung schützen oder mehrere unverzichtbare Teile/Produkte beinhalten. Bedenkliche UV-Filter: Etliche chemische UV-Filter sind in den Verdacht geraten, wie Hormone zu wirken. Für die Filter 4-Methylbenzylidencampher (4-MBC bzw. MBC), Ethylhexylmethoxycinnamat (Octylmethoxycinnamat, OMC), 3-Benzylidencampher (3-BC), Benzophenon- 1 (BP1), Benzophenon-2 (BP2), Benzophenon-3 (Oxybenzon) wurde die hormonelle Wirksamkeit im Tierversuch gezeigt. Bei den Filtern Homosalat (Homomenthylsalicylat bzw. HMS), Octyl-Dimethyl-Para-Amino-Benzoic-Acid (OD-PABA), Octocrylen und Etocrylen liegen Hinweise auf eine hormonelle Wirkung aus Zellversuchen vor. Die EU-Kommission hat den Filter 3-Benzylidencampher (3-BC) inzwischen verboten, ab 18. Februar 2016 dürfen keine Kosmetika mehr mit dem UV-Filter auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden. Einige der Filter werden von der Haut aufgenommen und sind in der Muttermilch nachzuweisen. Benzophenon- 1, Benzophenon-2 und Etocrylen sind in der EU nicht als Sonnenschutzfilter zugelassen, können aber als Zusatzstoffe eingesetzt werden. Benzophenon- 2 kann als Zusatzstoff in Parfümölen stecken.

V
Vitamin B1: Thiamin spielt eine Rolle im Energiestoffwechsel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 4 mg Vitamin B1 pro Tagesdosis enthalten sollten.

Vitamin B2: Riboflavin spielt eine Rolle im oxidativen Stoffwechsel und ist an der Biosynthese und am Abbau von Aminosäuren, Kohlenhydraten und Fettsäuren beteiligt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 4,5 mg Vitamin B2 pro Tagesdosis enthalten sollten.

Vitamin B6: Nach den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sollten Nahrungsergänzungsmittel für Kinder von vier bis sechs Jahren aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes höchstens 1,15 mg Vitamin B6 pro Tagesdosis enthalten; die BfR-Höchstmengenempfehlung für Erwachsene liegt bei 5,4 mg pro Tagesdosis. Vitamin B6 kann bei hoher Zufuhr über einen längeren Zeitraum zu neurotoxischen Effekten führen, die akute Toxizität ist jedoch gering.

Vitamin B12: Die Cobalamine sind an verschiedenen Stoffwechselreaktionen beteiligt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 3 – 9 μg Vitamin B12 pro Tagesdosis enthalten sollten.

Vitamin D ist unter anderem für den Knochenaufbau wichtig. Starke Vitamin-D-Überdosierungen können aber schwere Vergiftungen hervorrufen, die auf einen zu hohen Calciumspiegel im Blut zurückzuführen sind und im schlimmsten Fall Nierenversagen zur Folge haben. Welche Mengen vertragen werden, ist anscheinend unterschiedlich. Präparate, die höher als 25 Mikrogramm Vitamin D pro Tag dosiert sind, sind verschreibungspflichtig. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 5 μg Vitamin D pro Tagesdosis enthalten sollten. Nachdem die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Jahr 2012 den Referenzwert für die Vitamin-D-Zufuhr erhöht hat, halten wir eine Tageshöchstmenge von 10 μg Vitamin D für akzeptabel.

W
Weichmacher werden spröden Kunststoffen zugesetzt, um sie geschmeidig zu machen. Dazu gehört vor allem die Gruppe der Phthalate, außerdem Adipate, Citrate wie Acetyltributylcitrat (ATBC), Trimellitate und als neueste Alternative DINCH und das Terephthalat DEHT. Das Problem: Die Stoffe sind nicht fest gebunden und können sich bei Kontakt herauslösen und ausgasen. Daher sind sie ubiquitär verbreitet. Sie gehen besonders leicht in fette Lebensmittel über. Problematisch sind insbesondere Phthalate, die im Verdacht stehen, Leber, Nieren und Fortpflanzungsorgane zu schädigen und wie ein Hormon zu wirken.

Würze hat nichts mit Gewürzen zu tun. Vielmehr handelt es sich um Eiweiß, das mithilfe von Säure oder Enzymen in kleine Bruchstücke zerlegt wird. Dabei entsteht auch das geschmacksverstärkende Glutamat. In Form von Mononatriumglutamat (E 621) ist der Stoff in Verruf geraten: Er kann bei empfindlichen Menschen Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit oder Schwächegefühl hervorrufen. Diese Reaktionen werden auch unter dem Begriff „Chinarestaurantsyndrom“ zusammengefasst. Im Tierversuch führte der Geschmacksverstärker zu erhöhter Fresslust und Übergewicht. Glutamat – auch enthalten in Zutaten wie Hefeextrakt oder Sojaeiweißhydrolysat – soll Fertiggerichte, Knabbersnacks und Brühen geschmacklich aufwerten, da die Zutaten allein die Erwartungen an das Lebensmittel nicht erfüllen. In Parmesan und Tomatenmark kommt der Geschmacksverstärker von Natur aus in großen Mengen vor.

Z
Zink: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren kein Zink enthalten sollten, weil die Zinkversorgung von Kindern und Jugendlichen durch die Nahrung bereits so gut ist, dass kein Spielraum für eine zusätzliche Zinkzufuhr besteht. Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge könnte sonst überschritten werden. Für Erwachsene rät das BfR zu höchstens 2,25 mg Zink pro Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln.

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