Einfach bauen oder sanieren ist nicht. Schon gar nicht, wenn es ums Energiesparen und den Einsatz klimaschonender erneuerbarer Ener gien geht. Folgendes ist vorgeschrieben.
Wer einen Bauantrag oder eine Bauanzeige für ein neues Haus ein reicht, muss nachweisen, dass das Haus einen Teil seines Verbrauchs mit erneuerbaren Energieträgern, also Sonne, Bio-Masse oder Umwelt wärme deckt. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz lautet der umständ liche Name für das Regelwerk, etwas kürzer aber kaum aussprechbar: EEWärmeG. Noch relevanter ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die aktuelle Version ist seit Mai 2014 ...