Rechtliche Einordnung des Tiny Houses
In den USA ist das Tiny House als günstige Alternativwohnform bekannt, da es bei Einhaltung bestimmter Maße als Recreational Vehicle (RV), also als Wohnmobil gilt. Somit unterliegt es nicht dem Baurecht und ist genehmigungsfrei. In Deutschland wird das Tiny House nur als Fahrzeug gemäß Straßenverkehrsrecht betrachtet, solange es auf der Straße bewegt wird oder ohne eine vorgesehene Wohnnutzung abgestellt wird.
Vielmehr gilt das Tiny House in den Landesbauordnungen der Bundesländer als Gebäude, da es folgende Kriterien erfüllt (exemplarisch Art. 2 BayBO):
(1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) einschließlich Automaten sind bauliche Anlagen. Als bauliche Anlagen gelten Anlagen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest ...