... Ziele zu erreichen. Damit sollen die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 80 % bis 95 % reduziert werden.
Haus Maxime 800 mit Stromerzeugung von Viebrockhaus
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Wer ein Haus bauen will, muss die Vorgaben der EnEV einhalten und die Anforderungen aus dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) für neu zu errichtende Gebäude erfüllen. Damit sind Bauherren beim Neubau eines Hauses verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf zumindest anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Darüber hinaus fördert der Staat den Bau von Effizienzhäusern, also Häusern, die die Anforderungen der EnEV übertreffen. Dafür hat die KfW Bank Kriterien festgelegt, die eingehalten werden müssen. Je weniger fossile Energie ein Haus verbraucht, umso mehr Zuschuss gibt es. Ein KfW-Effizienzhaus 55 darf nur 55 Prozent der Energie des EnEVStandardhauses (KfW-Effizienzhaus 100) verbrauchen, ein KfW-Effizienzhaus 40 demnach nur 40 Prozent. Wichtig hierbei ist, dass es um die Primärenergie geht, also um die Energie, die auf dem Stromzähler erscheint, zuzüglich der Kilowattstunden, die für Förderung, Aufbereitung und Transport der Energie zum Gebäude aufgewendet werden muss. Auch der Transmissionswärmeverlust ist vorgegeben. Er sagt aus, wie viel Energie durch die Außenwände verloren geht. Er darf beim KfW-Effizienzhaus 55 höchstens 70, beim KfW-Effizienzhaus 40 höchstens 55 W/(m²K) betragen.
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Beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus muss zusätzlich eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, eine Anlage zur Erzeugung von Strom und eine Hausbatterie für dessen Speicherung vorhanden sein. Hausbesitzer müssen außerdem pro Jahr eine Mindestmenge an Strom gewinnen. Der überschüssige Strom, der nicht im Haus gebraucht wird, kann zum Beispiel zum Laden des Elektroautos verwendet werden. So können Bauherren weitgehend unabhängig vom öffentlichen Stromnetz werden.
Um die Förderung der KfW zu erhalten, müssen Bauwillige einen unabhängigen Energieberater hinzuziehen. Er prüft, ob alle Mindestanforderungen eingehalten werden, begleitet Sie auf Wunsch beim Bau und überwacht die Abnahme.
NEUES GESETZ GEPLANT
Die Bundesregierung hat geplant, die EnEV und das EEWärmeG und das Energie-Einspar- Gesetz (EnEG) zu einem neuen Gesetz zusammenzufassen, weil EnEV und EEWärmeG nie aufeinander abgestimmt wurden. Zukünftig wird es nur noch das Gebäude EnergieGesetz (GEG) geben. Geplant ist das Gesetz frühestens zum Ende 2019. Hintergrund ist die EU-Gebäuderichtlinie von 2010, die einen Standard für Niedrigstenergiegebäude vorschreibt, der ab 2021 für alle neu errichteten Gebäude gilt. Laut jetzigem Stand wird es keine Verschärfung der Vorschriften geben.