Bier
Der Name steht auf keiner Bierflasche: Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP). Muss auch nicht, obwohl viele Brauereien die Chemikalie in ihr Bier schütten. Denn PVPP gilt als Verarbeitungshilfsstoff und muss deshalb nicht deklariert werden. Der Kunststoff dient dazu, bestimmte Pflanzenstoffe, die Polyphenole, aus dem Bier zu entfernen. Es hält dadurch länger, und der Geschmack bleibt stabil. Beim Abfiltrieren wird der allergrößte Teil des PVPP samt den Polyphenolen ausgeschieden – ganz so, wie es das Vorläufige Biergesetz von 1993 vorschreibt, in dem das Reinheitsgebot von 1516 verankert ist. Es erlaubt „Klärmittel für Würze und Bier“ und verlangt, dass diese bis auf „gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche und technisch unvermeidbare Anteile wieder ausgeschieden werden“.
Das Reinheitsmantra
Das sollte niemanden abhalten, Bier zu trinken, denn auch Wein und Fruchtsäfte werden mit ...