Verbot von Robbenprodukten
Vom 20. August an ist in der Europäischen Union der Handel mit Robbenprodukten verboten. Das Verbot gilt etwa für Textilien und Schuhe mit Robbenhäuten oder -fellen, aber auch für Fleisch, Öl und Fett. Ausgenommen vom Verbot sind Robbenerzeugnisse, die aus der traditionellen Jagd von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften stammen und zu deren Lebensunterhalt beitragen. Auch die Einfuhr für den privaten Gebrauch bleibt erlaubt.
Marken verlieren an Bedeutung
Beim Kauf von Kleidung spielt die Marke eine geringere Rolle als in der Vergangenheit. Das ist zumindest das Ergebnis ...