Reinigung haftet für Schaden
Ruiniert eine Reinigung Kleidungsstücke grob fahrlässig, so muss sie den Kaufpreis vollständig ersetzen, unabhängig davon wie alt die Kleidung war. Dieses Urteil hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV) vor dem Landgericht Köln (Az. 26 O 70/11) erstritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Derzeit sollte eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts nur unter Vorbehalt mit Hinweis auf das Urteil akzeptiert werden“, rät Kerstin Hoppe vom vzbv. Wird das Urteil rechtskräftig, können Kunden ausstehendes Geld nachfordern.
Mehr GOTS-Zertifizierungen
Im vergangenen Jahr wurden 80 neue Betriebsstätten weltweit mit dem Global Organic Textile Standard (GOTS) ausgezeichnet. Der Standard umfasst Vorgaben über die gesamte textile Kette von der Erzeugung der Rohstoffe bis hin zur Verarbeitung. Er verbietet den Einsatz vieler problematischer Stoffe wie etwa Formaldehyd. Die meisten neuen Zertifizierungen gab es in Deutschland, gefolgt von Indien, den USA, Österreich und Bangladesch. Bei Produkten, die nach dem GOTS-Standard zertifiziert sind, handelt es sich weitgehend um echte Naturtextilien. Bis Ende 2011 hatten insgesamt 2.174 Betriebsstätten in 57 Ländern das GOTS-Siegel.
Effekte von Nanopartikeln
Das Bundesumweltministerium will zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Unternehmen BASF die Langzeiteffekte von Nanopartikeln in der Lunge erforschen. Laut Umweltbundesamt gibt es aus Studien Hinweise darauf, dass hohe Dosen Nanopartikel Krebs auslösen können. Die geplante Studie an Ratten soll klären, ob auch niedrige Mengen etwa aus Spraydosen, Krebs hervorrufen können. Für die meisten Verbraucherprodukte gibt es bislang keine Vorschriften zur Kennzeichnung von Nanopartikeln. Lediglich in Kosmetika ist ihr Einsatz ab Juli 2013 bei den Inhaltsstoffen zu kennzeichnen.
Oma hat’s gestrickt
Die Lieblingsoma GmbH ist ein Startup-Unternehmen mit sozialem Anspruch. Seit vergangenem Herbst stricken etwa 30 reifere Damen in Heimarbeit – oder während gemeinsamer Kaffeekränzchen – Mützen, Schals, Kaminsocken oder Babyschühchen. Verkauft werden die Nadelerzeugnisse über die Website www.myoma.de. Die bestrickende Idee hatte PR-Fachfrau Verena Röthlingshöfer. Sie möchte Rentnerinnen mit den Strickaufträgen eine sinnvolle Beschäftigung geben und einen Zuverdienst ermöglichen. Für die Lieblingsoma-Kollektion hat eine professionelle Strickerin die Muster entworfen. Von der Bestellung bis zur Auslieferung der handgestrickten Sachen dauert es zwei Wochen.
Irreführende Bezeichnung „Bio-Oil“
Die Bezeichnung „Bio-Oil“ für ein Kosmetikprodukt, das in erster Linie aus rein chemischen Substanzen besteht, ist irreführend. Das hat das Oberlandesgericht Hamm klargestellt. In seinem Urteil (Az. I-4 U 193/11) bezieht sich das Gericht unter anderem auf Texte von ÖKO-TEST. Danach sei etwa Paraffinum Liquidum unstreitig chemisch-industriellen Ursprungs und in echter Naturkosmetik tabu. Paraffinum Liquidum wird als Erstes auf der Inhaltsstoffliste des „Bio-Oil“ genannt und ist somit die Zutat, von der am meisten im Produkt steckt. Die Verwendung von Begriffen wie „Bio“, „Natur“ oder „natürlich“ ist bei Kosmetika, anders als bei Lebensmitteln, rechtlich nicht geregelt. Diese Lücke nutzen viele Kosmetik anbieter und verleihen ihren Kosmetikprodukten einen grünen Anstrich mit Auslobungen wie „mit Bio-Inhaltsstoffen“, mit Bezeichnungen wie „Natural“ und „Nature“ sowie mit selbst gemachten Labeln wie „Natürlich“ oder „Reinheitsgebot“. Echte Naturkosmetik erkennt man an Gütesiegeln wie Natrue, Ecocert oder BDHI-„kontrollierte Naturkosmetik“.
Kaufkriterium Hautverträglichkeith
Dermatologisch bestätigte Hautverträglichkeit ist für die Verbraucher das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für ein Gesichtspflegeprodukt. Das hat eine Umfrage des VKE-Kosmetikverbands in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen TNS Infratest unter 500 Konsumenten ergeben. Offenbar fallen viele Verbraucher hier auf eine ärgerliche Werbemasche herein. „Hautverträglichkeit dermatologisch bestätigt“ oder ähnliche Formulierungen finden sich nämlich auf unzähligen Kosmetikprodukten. Diese Werbefloskeln sind jedoch wenig aussagekräftig. Zum einen ist es üblich und daher nichts Besonderes, dass Firmen ihre Produkte auf Verträglichkeit testen lassen, bevor sie diese auf den Markt bringen. Zum anderen erfährt der Verbraucher nichts über den Aufbau des Tests. Einheitliche Standards und festgelegte Kriterien für solche Prüfungen gibt es nicht.
Foto: My Oma
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