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ÖKO-TEST Magazin - epaper ⋅ Ausgabe 1/2013 vom 28.12.2012

In Kürze

Bei Verspätung muss die Airline zahlen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt. Ab einer Verspätung von drei Stunden muss den Passagieren ein Ausgleich gezahlt werden. Eine so große Verspätung sei mit der Annullierung eines Fluges gleichzusetzen. In beiden Fällen haben Kunden daher Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 bis 600 Euro – je nach Länge der Reisestrecke (Az. C-581/10, C-629/10). Ausnahmen gelten nur, wenn außergewöhnliche Umstände, die die Fluglinie nicht beeinflussen könne, Ursache für die Verspätung sind. Dazu gehören zum Beispiel ...

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