In Kürze
Kanal-TÜV steuerlich absetzbar
Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfungen von Abwasserrohren sind steuerlich absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit die Praxis der Finanzämter in NRW korrigiert (Az. VI R 1/13). Die hatten sich an einer Vorgabe des Bundesfinanzministeriums orientiert, wonach Gutachten nicht als steuerbegünstige Handwerksleistungen einzustufen sind. Der Kanal-TÜV ist in einigen Bundesländern und vor allem in Wasserschutzgebieten gesetzlich vorgeschrieben.
Steuererklärung bis 1. Juni
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