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ÖKO-TEST Magazin - epaper ⋅ Ausgabe 1/2017 vom 29.12.2016

In Kürze

Reisemängel sofort melden
Verlangt ein Urlauber von seinem Reiseveranstalter eine Entschädigung wegen Mängeln, so hat er diese unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Das gilt selbst dann, wenn er davon ausgehen kann, dass der Veranstalter die Mängel kennt, so der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az. X ZR 123/15). Dabei beanstandete ein Ehepaar den Baulärm im Eingangs- und Nachbarbereich ihres Hotels. Die Mängel zeigten sie aber erst drei Tage vor Abreise an.

Auszugsbescheinigung entfällt
Exakt vor einem Jahr wurden Vermieter im Rahmen des neuen Meldegesetzes verpflichtet, Mietern ...

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