Jeder wünscht sich, dass nach dem eigenen Tod Partner, Kinder, Verwandte sich friedlich beistehen. Doch leider ist das oft nicht der Fall, weil es Streit um den Nachlass gibt. Und Grund dafür ist meist, dass eine Erbengemeinschaft entstanden ist – was viele Erblasser nicht wussten und wollten. Der Fachanwalt Joachim Mohr erläutert, wie das verhindert werden kann.
Studienzeigen: Entsteht nach einem Todesfall eine Erbengemeinschaft, dauert es oft 5 Jahre oder noch länger, bis die Gemeinschaft aufgelöst werden kann und das Erbe tatsächlich verteilt ist. Was macht Erbengemeinschaft so problematisch?
Dass sich alle Erben einigen müssen. Auch wenn ein Nachlass aus vielen Gegenständen besteht – entsteht eine Erbengemeinschaft, wird diese rechtlich wie eine Person behandelt, die nur mit einer Stimme sprechen darf. Was mit jedem Detail des Nachlasses geschehen soll, kann nur gemeinsam entschieden werden. Und ...