... wird ebenso wie Kiefern- und Fichtennadelöl, Thymianöl sowie Kampfer gerne bei Husten eingesetzt.
Im ÖKO-TEST: 18 Erkältungsbäder, von denen zwölf als Arzneimittel und sechs als kosmetische Mittel angeboten werden. Wir haben sie begutachten lassen, die Deklaration kritisch beäugt und im Labor verschiedenen Analysen unterworfen.
Das Testergebnis
■Mängel an allen Produkten. Kein getestetes Erkältungsbad schneidet mit „sehr gut“ ab. Zwar können die Produkte zum Wohlbefinden bei Erkältungen beitragen. Das aber eher mäßige Abschneiden liegt vor allem an problematischen Inhaltsstoffen.
■Anspruch und Wirklichkeit: Die Arzneibäder nennen als Anwendungsgebiet häufig die „unterstützende Behandlung bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim“. Wenn man „unterstützend“ im Sinne von wohltuend interpretiert, dann erfüllen die Mittel ihren Zweck. Es wäre allerdings verkehrt, „unterstützend“ dahingehend zu deuten, dass ein Erkältungsbad die Dauer einer Erkältung verkürzt. Das geben die klinischen Daten nicht her. Die in den Bädern enthaltenen ätherischen Öle fördern die Durchblutung, können die Flimmerhärchen in Nase und Bronchien aktivieren und das Husten erleichtern. Insbesondere Kampfer, Menthol und Eukalyptusöl wirken zudem befreiend auf eine verstopfte Nase, das Atmen fällt leichter. Nicht zu unterschätzen ist der Wohlfühleffekt eines warmen und duftenden Bades.
Die Hersteller kosmetischer Erkältungsbäder versprechen dagegen nicht die Behandlung oder Linderung von erkältungsbedingten Beschwerden, sondern betonen lediglich den Einsatz der Produkte in der „Erkältungszeit“ oder um die Nase zu befreien. Wir bewerten sie daher aufgrund ihrer Inhaltsstoffe und der Deklaration.
■Für Säuglinge nicht ungefährlich: Stark riechende ätherische Öle und Einzelsubstanzen wie Kampfer oder Menthol können bei Säuglingen und Kleinkindern einen Kehlkopfkrampf und Atemstillstand verursachen. Für Kinder unter zwei Jahren sind Erkältungsbäder daher tabu. Einen entsprechenden Hinweis vermissen wir auf drei kosmetischen Bädern.
■Zweifelhafter Kampfer: Das Terpen Kampfer ist nur von geringem therapeutischen Nutzen, kann aber heftige Nebenwirkungen verursachen. Vergiftungsgefahr besteht vor allem bei Kindern und Säug- lingen. Bei äußerer Anwendung können zudem Hautreizungen und Kontaktekzeme vorkommen.
■Allergenträchtige Nadelholzöle: Ein natürlicher Bestandteil der Nadelholzöle ist das starke Allergen Delta- 3-Caren. Es war in allen Produkten mit Terpentin-, Fichten- oder Kiefernnadelöl nachweisbar.
■Duftstoffe in Arzneimitteln nicht deklariert: Alle untersuchten Produkte enthalten Limonen, viele auch Linalool und weitere allergieauslösende Duftstoffe, die ab einer bestimmten Konzentration auf der Verpackung zu deklarieren sind – bei Kosmetika, nicht aber bei Arzneimitteln. Allergiker können daher unliebsame Überraschungen erleben, wenn sie entsprechende Arzneibäder anwenden. Der fehlende Zwang zur Deklaration sei ein Unding, schimpft Professor Axel Schnuch vom Informationsverbund Dermatologischer Kliniken. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärte auf Anfrage von ÖKO-TEST, dass es über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Hinweise, die der pharmazeutische Unternehmer freiwillig im Antragsverfahren angibt, prüft und gegebenenfalls genehmigt.
So reagierten die Hersteller
■ Anbieter wieKneipp, Rossmann undSpitzner betonen hinsichtlich der Angabe allergieauslösender Duftstoffe, dass keine Deklarationspflicht für Arzneimittel bestehe. Zudem sei beispielsweise Limonen ein natürlicher Bestandteil des Eukalyptusöls und nicht auf eine Duftstoffzugabe zurückzuführen.
ÖKO-TEST rät
• Wenn Sie erkältet sind, wählen Sie am besten eines der mit „gut“ bewerteten Arzneibäder. Darin sind die ätherischen Öle etwas konzentrierter als in den kosmetischen Bädern enthalten. Sie erkennen solche Produkte an dem Hinweis: „Arzneilich wirksame Bestandteile“ oder „Wirkstoffe“.
• Tabu sind Erkältungsbäder bei Fieber, für Kleinkinder, Säuglinge und Patienten mit Asthma oder Keuchhusten.
• Nicht zu heiß und nicht zu lange baden, um den Kreislauf nicht unnötig zu belasten: Nach 10 bis 15 Minuten bei einer Wassertemperatur von 35 bis 38 Grad Celsius sollte Schluss sein. Anschließend 15 bis 30 Minuten ausruhen.
So haben wir getestet
Der Einkauf
Erkältungsbäder und Badezusätze, die Linderung bei Erkältungen zumindest suggerieren, gibt es nicht nur in Apotheken und Drogerien, sondern auch im Reformhaus, beim Discounter und im Einzelhandel. So landeten zwölf Arzneimittel und sechs Kosmetikprodukte in unserem Test.
Die Begutachtung
Was können ätherische Öle bei Erkältungskrankheiten bewirken, wenn man ein Wannenbad damit bereichert? Dazu hat unser wissenschaftlicher Berater, Professor Manfred Schubert-Zsilavecz vom Institut für Pharmazeutische Chemie an der Universität Frankfurt, die Studienlage gesichtet.
Warnhinweise gehören dazu, denn nicht jeder verträgt stark riechende Öle ohne Probleme.
Foto: A. Wägele
Die Inhaltsstoffe
Analytisch wurden Arzneimittel und Kosmetika gleich behandelt. Da einige natürliche Bestandteile der in allen Produkten enthaltenen ätherischen Öle Allergikern Probleme bereiten können, ließen wir auf allergieauslösende Duftstoffe untersuchen, Präparate mit Nadelholzölen auch auf das Allergen Delta-3-Caren.
Die Bewertung
Da die Arzneibäder die Behandlung oder Linderung von Krankheiten beanspruchen, steht hier die Pharmakologische Begutachtung im Vordergrund. Dies lässt sich nicht auf die kosmetischen Bäder übertragen, weshalb wir sie vor allem aufgrund ihrer Inhaltsstoffe beurteilt haben. Fehlende wichtige Warnhinweise verhindern bessere Gesamturteile.
Fett gedruckt sind Mängel.
Glossar: Erläuterungen zu den untersuchten Parametern finden Sie auf Seite 140.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Umkarton, der kein Glas schützt. 2) Deklarationsmangel: Fehlende Altersbeschränkung für Kinder unter 2 Jahre. 3) Deklarationsmangel: fehlende Warnhinweise zur Anwendung in der Schwangerschaft und/oder bei geschädigter Haut und/oder bei Asthma/Keuchhusten und/oder bei Fieber. 4) Deklarationsmangel: Fehlender Warnhinweis zur Anwendung bei Asthma und/oder Keuchhusten. 5) Traditionelles Arzneimittel. 6) Laut Anbieter sind im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung des Arzneimittels zur Aufklärung über die Risiken bei unzulässiger Anwendung des Bades bei Kleinkindern und Säuglingen die Anwendungshinweise vorsorglich erweitert worden. Der Text der Packungsbeilage soll ab der kommenden Fertigung die Hinweise erhalten: „Das Bad darf nicht angewendet werden bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren (Gefahr eines Kehlkopfkrampfes)“ sowie „Bei entsprechend sensibilisierten Patienten können durch das Bad Überempfindlichkeitsreaktionen (einschließlich Atemnot) ausgelöst werden. Das Bad kann bei Säuglingen und Kindern bis zu 2 Jahren einen Kehlkopfkrampf hervorrufen mit der Folge schwerer Atemstörungen.“ 7) Laut Anbieter wird das Präparat nicht mehr produziert. 8) Laut Anbieter wurde das Produkt zuletzt im Januar 2012 an den Kunden Lidl ausgeliefert. Dort seien seitdem nur noch Restanten abverkauft worden. Aufgrund des von ÖKO-TEST analysierten Formaldehydgehaltes (Spuren; Anm. d. Red.) habe sich Lidl dazu entschlossen, die restliche Ware ab sofort aus dem Verkehr zu nehmen.
Legende: Produkte mit gleichem Gesamturteil sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Abwertungen Arzneimittel: Unter dem Testergebnis Pharmakologische Begutachtung führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) Kampfer; b) mehr als 100 mg/kg Delta-3-Caren, wenn es aus einem Wirkstoff stammt. Zur Abwertung um eine Note führt: ein fehlender Hinweis, das Produkt bei Asthma und/oder Keuchhusten nicht anzuwenden. Unter dem Testergebnis Hilfsstoffe führt zu Abwertung um zwei Noten: mehr als 100 mg/kg Delta- 3-Caren, wenn es aus einem Hilfsstoff stammt. Zur Abwertung um eine Note führen: PEG/PEG-Derivate. Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um eine Note: fehlende Angabe zu allergieauslösenden Duftstoffen. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Pharmakologische Begutachtung und dem Test ergebnis Hilfsstoffe. Es kann nicht besser sein als das schlechteste Einzelergebnis. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „befriedigend“ ist, verschlechtert das Testergebnis Pharmakologische Begutachtung um eine Note.
Abwertungen kosmetische Mittel: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) Kampfer; b) mehr als 100 mg/kg Delta-3-Caren. Zur Abwertung um eine Note führen: PEG/PEG-Derivate. Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: Deklarationsmangel: fehlende Altersbeschränkung für Säuglinge und Kinder unter 2 Jahren. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Deklarationsmangel: fehlende Warnhinweise zur Anwendung in der Schwangerschaft und/oder bei geschädigter Haut und/oder bei Asthma/Keuchhusten und/oder bei Fieber; b) Umkarton, der kein Glas schützt. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „befriedigend“ oder „ausreichend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „mangelhaft“ oder schlechter ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten.
Testmethoden und Anbieterverzeichnis finden Sie unter www.oekotest.de → Suchen → „M1301“ eingeben.
Einkauf der Testprodukte: September – Oktober 2012.
Preisberechnung basiert auf dem kleinsten Produktangebot.