... dass Vorbeugen die beste Strategie sei: Tägliches Eincremen vermeide Hornhautprobleme wirkungsvoll. Bleibt nur die Frage: Welche Fußcreme darf es sein?
Bekannte Marken fallen durch
Die Wahl könnte schwerfallen: Denn 17 von insgesamt 24 getesteten Fußbalsamen und -cremes bewerten wir mit „sehr gut“. Allerdings: Fünf „mangelhafte“ und „ungenügende“ Cremes sollten Sie besser links liegen lassen. Darunter auch bekannte Marken wie Neutrogena und Hansaplast sowie eines der teuersten Produkte im Test: Das L’Occitane Intensive Foot Balm 25 % Shea Butter für stolze 18 Euro pro 100 Milliliter.
Künstliche Fette
Damit die Haut am Fuß schön geschmeidig bleibt, braucht sie Fett und Feuchtigkeit. Eine normale Bodylotion kann diese Pflege zwar auch erledigen – Fußcremes bieten jedoch in der Regel einen höheren Anteil an Lipiden und Feuchtigkeitsspendern und daneben noch ein paar Extras: Manche versprechen eine zusätzliche Desodorierung, andere erfrischen mit Bestandteilen wie Menthol, Limettenoder Teebaumöl. Auch ein „schnelles Einziehen“ schreiben sich viele Produkte auf die Fahnen. Verbraucherinnen dürften das gerade bei Cremes mit hohem Fettanteil schätzen, die an Begriffen wie „reichhaltig“ oder „intensive Pflege“ zu erkennen sind. Mit einigen in den Fußcremes enthaltenen Fetten sind wir allerdings gar nicht einverstanden: Drei Produkte enthalten Paraffine und Silikonöle – allesamt rein synthetische Verbindungen. Die aus Erdöl hergestellten Paraffine können mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) verunreinigt sein. Diese Überbleibsel aus dem Erdöl sind in unseren Augen in Kosmetik komplett fehl am Platz, denn unter ihnen können sich auch krebserregende Verbindungen befinden. Tatsächlich bestätigt der Laborbericht: In allen drei paraffinhaltigen Cremes stecken MOAH. Das ist die Vorbeugung gegen Hornhaut dann doch nicht wert, finden wir. Auch den Pflegeeffekt von Paraffinen und Silikonen halten wir für bescheiden gegenüber dem von natürlichen Fetten wie Sheabutter oder Avocadoöl.
Ob Sie nun Fußcreme oder -balsam heißen: Alle Produkte im Test bestehen zu über der Hälfte aus Wasser, und im Wasser können sich Keime gut vermehren. Die Hersteller müssen sich also überlegen, wie sie die Cremes konservieren. Aber bitte nicht so: Der Balsam von L’Occitane ist mit Chlorphenesin halt- bar gemacht. Die halogenorganische Verbindung kann zu Hautirritationen führen, ihre Verwendung ist nicht umsonst in der Kosmetikverordnung der EU beschränkt.
Von wegen „hypoallergen“
Die O’Keeffe’s Healthy Feet Foot Cream wirbt auf ihrer Packung damit, sie sei „hypoallergen“ – also für Allergiker besonders geeignet. Da gibt es allerdings ein paar Unstimmigkeiten. Die Creme ist mit Iodopropinylbutylcarbamat konserviert: Studien weisen darauf hin, dass diese halogenorganische Verbindung Kontaktallergien auslösen kann. Deklariert ist auch der Konservierungsstoff Diazolidinyl-Urea, der nach und nach allergenes Formaldehyd freisetzen könnte. Für diesen Formaldehyd/-abspalter ziehen wir normalerweise stark Punkte ab. Nur: Das beauftragte Labor konnte trotz der sehr sensiblen Methode keinen Formaldehyd/-abspalter nachweisen. Hat der Anbieter den Stoff bereits ersetzt und versäumt, seine Inhaltsstoffliste anzupassen? Möglich. Weil wir nicht komplett sicher sein können, sehen wir von einer Abwertung wegen eines Deklarationsmangels ab. Hätte auch nichts geändert: Die Creme ist ohnehin „ungenügend“.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: BHT = Butylhydroxytoluol, MOAH = aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Umkarton, der kein Glas schützt. 2) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. 3) Laut Anbieter wird das Produkt voraussichtlich ab Ende 2022 bzw. Anfang 2023 in einer Tube mit einem PCR-Anteil von etwa 60 Prozent erhältlich sein. 4) Formaldehydabspalter deklariert, im Labor jedoch kein Formaldehyd/-abspalter nachgewiesen. 5) Farnesol deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. 6) Laut Anbieter wird das Produkt in Zukunft mit verändertem Layout von der Scholl’s Wellness Company vertrieben. Legende: Produkte mit dem gleichen Gesamturteil sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt.
Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) halogenorganische Verbindungen (Chlorphenesin, Iodopropinylbutylcarbamat); b) PEG/PEG-Derivate; c) MOAH; d) Duftstoffe, die Allergien auslösen können (hier: Isoeugenol). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein gemessener Gehalt von mehr als einem Prozent Silikonverbindungen und/oder Paraffinen/künstlichen paraffinartigen Stoffen; b) BHT. Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um zwei Noten: Silikone, die weniger als ein Prozent ausmachen, wenn nicht schon Paraffine/Silikone unter den Inhaltsstoffen abgewertet wurden, und/oder synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (hier: Acrylates/Acrylamide Copolymer, Stearate Hydroxyethyl Acrylate/Sodium Acryloyldimethyl Taurate Copolymer). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein Umkarton, der kein Glas schützt; b) PVC/PVDC/ chlorierte Verbindungen in der Verpackung; c) ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung und/oder keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage hierzu.
Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „ungenügend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „ausreichend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „gut“ ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die von den Herstellern versprochenen Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.
Testmethoden, Glossar und Anbieterverzeichnis finden Sie unter .
Bereits veröffentlicht: ÖKO-TEST Magazin 8/2022. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben, sofern sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder ÖKO-TEST neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt hat.
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