... schlechter Scherz sein: Das Labor hat künstlichen Moschusduft nachgewiesen, für den Hinweise vor- liegen, dass er Leberschäden verursachen und sich im Fettgewebe anlagern kann. Zudem enthält die Spülung Butylhydroxytoluol (BHT), das im Verdacht steht, wie ein Umwelthormon zu wirken und die Funktion der Schilddrüse zu beeinträchtigen. Der Konservierungsstoff Chlormethylisothiazolinon (CIT) gehört zur Gruppe der halogenorganischen Verbindungen. Er kann Haut und Augen reizen und löst besonders häufig allergische Reaktionen aus.
Beim My New Hair Keratin Conditioner Kraft & Pflege reißen schon die laborbestätigten Formaldehyd/-abspalter, zurückzuführen auf den Inhaltsstoff Diazolidinyl-Urea, mit vier Minuspunkten die Note in den Keller. Formaldehyd kann bereits in geringen Mengen die Schleimhäute reizen und Allergien auslösen. Über die Atemluft aufgenommen gilt es als krebserregend. Dazu kommt der in der Rezeptur eingesetzte halogenorganische Konservierungsstoff Iodopropinylbutylcarbamat, sodass auch diese Spülung auf ganzer Linie enttäuscht.
Mehr Schein als Sein
Für den schönen Schein verließen sich viele Hersteller lange Zeit wenig innovativ vor allem auf den Effekt billiger Silikone.
Tatsächlich legen sich Silikone aber lediglich wie ein Film um das Haar und machen es so nur optisch glatt und geschmeidig. Wirkliche Pflege ist das nicht. Noch dazu belasten sie die Umwelt und sind deshalb vor allem in Kosmetik ein Problem, die direkt nach der Anwendung wieder den Abfluss heruntergespült wird. Zu recht führte vor einigen Jahren eine öffentliche Debatte um Silikone in Haarpflegeprodukten schließlich dazu, dass immer mehr Hersteller ihre Rezepturen auf hochwertigere natürliche Öle umstellten, sodass der überwiegende Teil der Spülungen im Test keine Silikone mehr enthält. Ausgerechnet in neun bekannten Markenprodukten werden sie aber noch immer eingesetzt. Wir werten sie als Umweltproblem ab.
Natürlich Naturkosmetik?
Wer lieber nur natürliche Inhaltsstoffe möchte, greift gern vertrauensvoll zur Naturkosmetik und verlässt sich auf Zertifizierungen. Uns fiel jedoch auf, dass beliebte und bekannte Naturkosmetikmarken gar nicht alle Produkte zertifizieren lassen. In diesem Test betrifft das die Haarspülungen von Alterra (Rossmann) und Sante.
Rossmann teilte mit, man habe „im Sinne des Verbraucherlebnisses bei der Anwendung und der Produktperformance auf eine Zertifizierung verzichtet“. Der Grund sind bestimmte Inhaltsstoffe, die von den Zertifizierern nicht anerkannt werden. Einer ist Hydroxyethylcellulose – unter anderem ein Verdickungsmittel, das synthetisch oder auf Pflanzenbasis hergestellt werden kann. Die fraglichen Zutaten seien aber natürlichen Ursprungs, versicherte uns Rossmann. Der andere Inhaltsstoff ist Stearamidopropyldimethylamin – ein Emulgator auf Palmölbasis. Für diesen sowie für Panthenol verzichtet auch der inzwischen von L’Oréal aufgekaufte Anbieter Logocos beim Sante-Produkt aufs Label. Aktuell trügen drei von elf Haarspülungen keine Zertifizierung, heißt es dort. „Damit bieten wir dem Verbraucher eine Varianz von Produkten nach seinen Wünschen an.“
Ob nichtzertifizierte Produkte bei einer Naturkosmetikmarke dem Verbraucherwunsch entsprechen, lassen wir mal dahingestellt. Verboten ist das Vorgehen nicht. Gesundheitlich sind die Substanzen aus unserer Sicht unbedenklich. Wer dennoch lieber auf Zertifikate vertraut, muss genau hinschauen. Oder sich auf uns verlassen. Wir prüfen alle Produkte auf Herz und Nieren – ob mit oder ohne Label.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: CIT = Chlormethylisothiazolinon, BHT = Butylhydroxytoluol.
Anmerkungen: 1) Citral deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. 2) Enthält Silikon(e).
Legende: Produkte mit dem gleichen Gesamturteil sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt.
Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um vier Noten: Formaldehyd/-abspalter. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) halogenorganische Verbindungen, darunter CIT, Iodopropinylbutylcarbamat; b) ein gemessener Gehalt von mehr als 10 mg/kg polyzyklische Moschusverbindungen (hier: Galaxolid/HCCB; in der Tabelle: „künstlicher Moschusduft“). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) PEG/PEG-Derivate; b) BHT; c) deklarationspflichtige Duftstoffe, die Allergien auslösen können (hier: Hydroxycitronellal).
Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um zwei Noten: Silikone (Bis-Cetearyl Amodimethicone, Bis-Aminopropyl Dimethicone, Dimethicone, Amodimethicone, Dimethiconol, Bis-Hydroxy/methoxy Amodimethicone) und/oder synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (hier: Polyester-11, Polyquaternium-37, Polyquaternium-47). Zur Abwertung um eine Note führt: ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage hierzu.
Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „ausreichend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „gut“ ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die von den Herstellern versprochenen Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.
Testmethoden, Glossar und Anbieterverzeichnis finden Sie unter . Bereits veröffentlicht: ÖKO-TEST Magazin 9/2022. Aktualisierung der Testergebnisse/ Angaben, sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder ÖKO-TEST neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt hat.
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