In einem anderen Fall wollte die Versicherung nicht zahlen, weil sie bestritt, dass ein Bandscheibenvorfall überwiegend von einem Autounfall verursacht worden war. Die Versicherung verlor aufgrund eines Gutachtens (OLG Koblenz, 10 U 1848/05). Entscheidend war hier die Vorerkrankung. Auch bei ihrer Anrechnung gibt es eine große Bandbreite am Markt. Wer einen guten Tarif wählt, muss deutlich seltener mit Abzügen rechnen.
Eine leistungsstarke private Unfallversicherung ist ein Rundumschutz. Sie gilt überall auf der Welt, 24 Stunden am Tag. Egal ob man als Auto- oder Radfahrer oder per pedes unterwegs ist. Gleichzeitig schützt die Police bei der unfallträchtigen Haus- oder Gartenarbeit. Sie ist somit ein bedeutsames Stück Sicherheit im privaten Leben.
Lückenhafter Staatsschutz
Besonders für alle Arbeitnehmer, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen können, weil sie schon krank sind, ist der private Unfallschutz besonders wichtig und zu empfehlen. Er ist leicht erhältlich. Es gibt nur wenige Fragen zur Gesundheitsprüfung. Und Unfälle passieren Gesunden wie Kranken gleichermaßen.
Staatlichen Unfallschutz gibt es nur auf den Wegen von und zur Arbeit und während des Jobs. Doch der gesetzliche Schutz ist nur marginal und reicht meistens nicht, um den Lebensstandard aufrechtzuhalten.
Ein Zuschuss – die private Unfallversicherung wird nicht mit anderen Leistungen verrechnet – kann da existenziell sein. Doch der Test zeigt: Es ist ohne Weiteres möglich, eine teure und leistungsschwache private Po lice zu bekommen.
Risikokunden zahlen drauf
Die privaten Versicherer tei len ihre Kunden in zwei Risikogruppen ein. Dabei sind das Geschlecht und die berufliche Tätigkeit entscheidend. Während Frauen – auch handwerklich tätige – meist der günstigen Gefahrengruppe zugeordnet werden, müssen körperlich arbeitende Männer rund das Doppelte zahlen wie beispielsweise Büroangestellte. Im Test wurden die Prämien der günstigeren Risikogruppe für eine Grundsumme von 150.000 Euro abgefragt. Gleichzeitig musste der Tarif für höhere Invaliditätsgrade eine steigende Leistungskurve (Progression) bieten. Bei Vollinvalidität müssen so mindestens 525.000 Euro gezahlt werden. „Eine Unfallversicherung mit Progression ist sinnvoll. Nur dann ist eine ausreichende Absicherung gegeben“, erläutert Georg Pitzl, Versicherungsberater aus Bo bingen bei Augsburg.
Nur eine private Versicherung schützt vor den Folgen von Unfällen in der Freizeit.
Foto: dpp/ADAC-gp
Voll im Trend liegen Unfallversicherungen für Senioren. Angeboten werden unter anderem Produkte mit Hilfeleistungen für Ältere und einer kleinen Summe oder eine Rente, falls Invalidität eintritt. ÖKO-Test hat daher in diesem Test zusätzlich untersucht, welche Versicherer herkömmliche Unfallpolicen mit hoher Leistung für Senioren anbieten. Hier finden Sie die Ergebnisse für die Modellfälle Frau/ Mann 40 und 50 Jahre, die Modellfälle 30, 60, 65, 70 und 75 sind unter www.oekotest.de abrufbar.
Das Testergebnis
■ Die Preisunterschiede am Markt sind gewaltig. Der Schutz für einen 40-jährigen Mann kostet zwischen 150 und 530 Euro, eine Frau zahlt bis 440 Euro. Noch größer sind die Unterschiede bei Senioren: Männer zahlen mit 75 zwischen 273 und 708 Euro, Frauen sogar bis 943.
■ Trotzdem gibt es für das viele Geld nicht die höchsten Leistungen im Test. Mit 38,0 Punkten liegt die InterRisk leistungsmäßig an der Spitze, muss sich aber wegen des Preises mit Rang 2 begnügen.
■ Insgesamt haben 102 der 492 untersuchten Modellfälle den 1. Rang erreicht. Erfeulich auch: Nur neun Modellfälle liegen auf einem schwachen 5. Rang.
■ Bestimmte Unfallrisiken sind nicht versichert. Dazu gehören Unfälle, die während einer Straftat passieren, und Unfälle, bei denen der Versicherte nicht mehr Herr seiner sieben Sinne war. Bei der Droge Alkohol drücken die Versicherer – solange keine Bewusstseinsstörung vorlag – allerdings beide Augen zu und gewähren Schutz, oft sogar auch im Straßenverkehr.
■ Wer in jungen Jahren einen Unfallvertrag schließt, sollte schon darauf achten, dass der Vertrag eine unbegrenzte oder lange Laufzeit hat. Bei einer ganzen Reihe von Versicherern läuft der Vertrag mit 70 oder 75 aus. Bei anderen werden die Leistungen herabgesetzt. Ein neuer Vertrag dürfte dann teurer werden. Vielleicht wird der Kunde auch wegen schwerer Vorerkrankung gar nicht erst aufgenommen.
■ Achten sollten Senioren vor allem auf die Schwelle der Leistungskürzung bei Gebrechen und Vorerkrankungen. Je höher diese Schwelle liegt, desto sicherer ist eine Entschädigung. HUK-Coburg und Janitos – beide versichern auch 75-Jährige – kürzen die Leistung erst, wenn die Hälfte der Behinderung auf eine Vorerkrankung entfällt.
Abkürzung: z.T. = eingeschränkt versichert.
Anmerkungen: 1) Günstigere Prämien bei Abschluss über Versicherungsmakler; Psychologische Soforthilfe: Übernahme der Kosten für die ersten 10 Sitzungen nach Raubüberfall oder Geiselnahme. 2) Zwischen dem 65. und bis zum 75. Lebensjahr versichert das Unternehmen Menschen nach Einzelfallprüfung. 3) Laufende Verträge ab 75. werden bei hohen Versicherungssummen überprüft. Möglicherweise erfolgt Herabsetzung oder Kündigung. 4) Ab 70 Jahren grundsätzlich versicherbar, aber kein Standardtarif. 5) Beitragsrückgewähr ist möglich. 2008 lag sie bei 15 Prozent der Prämie. Ab 75 Neuabschluss mit Assistance-Leistungen nach erfolgreicher Gesundheitsprüfung oder Weiterführung zu neuen Konditionen, z. B. keine Progression mehr. 6) Tarif im Juli 2010 nacherhoben. 7) Frau/Mann 50 5. Rang. 8) Frau 50 3. Rang.
Legende: Tarife mit dem gleichen Rang sind nach Gesamtpunktzahl Leistungen aufgeführt. Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl Leistungen wurden die einzelnen Leistungen mit Punkten bewertet: Gliedertaxe bis zu sechs Punkten; Mitversicherung der erhöhten Kraftanstrengung; Bauch- und Unterleibsbrüche bis zu einem Punkt; Lebensmittelvergiftung bis zu zwei Punkten; Dämpfe und Gase bis zu zwei Punkten; Alkoholgrenze bis zu vier Punkten; Impfungen, Infektionen, geringfügige Verletzungen, Insektenstiche, Tierbisse, Wundstarrkrampf und Tollwut jeweils bis zu einem Punkt; Schwelle der Leistungskürzung durch Gebrechen und Vorerkrankungen 0,5 Punkte pro 5-Prozent-Schritt über der alten 25-Prozent-Grenze; Obliegenheitsverletzung verspätetete Arztkonsultation bis zu einem Punkt; psychische Erkrankungen bis zu zwei Punkten; Bewusstseinsstörungen durch Medikamente bis zu zwei Punkten, Bergungskosten und kosmetische Operationen jeweils bis zu 2,5 Punkten; Fristen für die Feststellung/ Geltendmachung der Invalidität bis zu drei Punkten. Die Differenz zwischen höchster und niedrigster Gesamtpunktzahl Leistungen wurde in drei gleich große Klassen (Rang 2, 3 und 4) geteilt. Zur Ermittlung des Ranges wurde danach das Preisniveau der Tarife ermittelt. Dazu wurden die Jahresbeiträge der Alters- und Geschlechtsgruppen bis 60 Jahre gemittelt und mit der sich aus der Progressionskurve ergebenden Zahlungsverpflichtung korreliert. Die Differenz wurde in drei gleich große Klassen geteilt. Ein unterdurchschnittliches Preisniveau verbesserte den Leistungsrang um einen Rang, ein überdurchschnittliches verschlechterte ihn um einen Rang. Für die Altersklassen 65, 70 und 75 wurden ein bzw. zwei ausnehmend teure Tarife bei der Klassenbildung nicht berücksichtigt.
Anforderungen an den Tarif: Die Versicherung zahlt bei Invalidität, Verlust oder Funktionsstörung nach einem Unfall abhängig vom Grad der Beeinträchtigung. Mindestleistungen: Invaliditätsgrundsumme 150.000 Euro; Progression (Entschädigungsverbesserung) mindestens 350 Prozent (bei 100 Prozent Invalidität zahlt der Versicherer die 3,5-fache Leistung). Gefahrengruppe A (Büroangestellter); Bergungskosten mind. 2.500 Euro; Jahresprämie für Frauen/Männer, Einjahresvertrag inklusive Versicherungssteuer, für Einstiegsalter 30, 40, 50, 60, 65, 70, 75; bester Unfalltarif des Anbieters, überregionale Angebote. Die Daten wurden vom Analysehaus InnoSystems aus Wörthsee erhoben und den Unternehmen zu einer Plausibilitätsprüfung zurückgespielt. Die Bewertung und das abschließende Ranking wurden dann von ÖKOTEST vorgenommen.
Erstveröffentlichung: ÖKO-TEST Jahrbuch Rente, Geld, Versicherungen für 2010. Aktualisierung der Ergebnisse, sofern die Versicherer Veränderungen mitgeteilt haben.
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