Auch für die sanfte ärztliche Medizin gilt: Es gibt erhebliche Leistungsunterschiede. Unsere Übersicht zeigt, welche Kassen zugunsten der klassischen Homöopathie zusätzliche Angebote garantieren.
Foto: Ullrich Böhnke
Seit Anfang dieses Jahres zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten den einheitlichen Beitrag von 15,5 Prozent. Wer angestellt ist, erhält von seinem Arbeitgeber 7,3 Prozent Zuschuss. Auch das gilt bundesweit für jeden Kassenpatienten. Und Zusatzbeiträge haben die einzelnen Kassen noch nicht erhoben. Also ist derzeit die Leistung der entscheidende Wettbewerbsfaktor. Über ihre Satzung, einen ...