Im 7. Jh. nC taucht in der abendländischen Klosterlandschaft ein Text auf, der bis zum 9. Jh. zu einer der einflussreichsten Schriften der westeuropäischen Klostergeschichte werden sollte: DieRegulaSanctiBenedictiAbbatis(kurz RB), die Klosterregel des historisch nicht wirklich fassbaren Abtes Benedikt. Dieser sowohl spirituelle, als auch pragmatische Text prägte die fränkische Klosterlandschaft vom 9. bis 11./12. Jh.
In der Benediktsregel wird der Garten (hortus) nur beiläufig neben anderen Orten und Tätigkeiten im Kloster an drei Stellen erwähnt. Die wichtigste darunter:DasKlostersoll,wennmöglich,soangelegtwerden,dasssichallesNotwendige,nämlichWasser,MühleundGarten,innerhalbdesKlostersbefindetunddieverschiedenenArtendesHandwerksdortausgeübtwerdenkönnen(RB 66,6, vgl.7,63; 46,1). Offenbar gehört er bereits zur Entstehungszeit der Regel zu den ...